Dürfen Arbeitgeber Ungeimpften den Zugang zum Betrieb verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit den Corona-Schutzimpfungen geht es voran. Nach und nach scheint sich der Weg zurück in die Normalität zu öffnen. Aber nicht jeder und jede will sich impfen lassen.

Kann das Konsequenzen für den Job haben? Können Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht geimpft sind? Oder den Lohn verweigern?

Ganz so einfach ist das nicht. «Es gibt keine Impfpflicht bei Sars-CoV-2, selbst in Krankenhäusern nicht», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Verschiedene Rechtsansichten

Geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verweigern kann, gibt es laut Meyer zwei verschiedene Rechtsansichten. Einige Rechtsexperten seien der Meinung, der Arbeitgeber dürfe den Zugang zum Betrieb beschränken. «Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann. Er könnte die Bedingung aufstellen: Zutritt haben nur Geimpfte», so der Fachanwalt.

Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und wenn das nicht geht? Da es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, schätzt Meyer ein, wäre man als Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn man den Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verwehrt und Homeoffice nicht möglich ist.

Benachteiligung für Ungeimpfte

Andere Rechtsexperten betonen darüber hinaus, dass Beschäftigte nicht deswegen benachteiligt werden dürften, weil sie ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, wahrnehmen. Insbesondere Gewerkschaften halten daher Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihren Anspruch auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, für eine Benachteiligung. «Jedenfalls würden die Gerichte in diesem Fall den Arbeitgeber zur Weiterzahlung der Vergütung auch ohne Arbeitsleistung verurteilen», lautet die Einschätzung von Peter Meyer.

Es zeigt sich: Eine grundsätzliche Zugangsbeschränkung für Menschen, die ihren Anspruch auf Impfung nicht wahrnehmen wollen, ist also schwierig durchzusetzen.

Was hingegen nach Einschätzung des Fachanwalts zulässig sein dürfte: «Arbeitgeber, bei denen die Belegschaft derzeit im Homeoffice arbeitet, werden wohl sagen können, dass nur Teams, in denen alle doppelt geimpft sind, in den Betrieb kommen und dort gemeinsam arbeiten dürfen.» Die übrigen Mitarbeitenden müssten dann zum Beispiel weiter im Homeoffice arbeiten, bis sie ebenfalls doppelt geimpft sind oder die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wird. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Das Schaltjahr beschert uns 2024 einen zusätzlichen Arbeitstag am 29. Februar. Damit gibt es dieses Jahr bundesweit im Schnitt 248,8 Arbeitstage – trotz Schaltjahr 0,6 Tage weniger als im Vorjahr mit 249,4 Arbeitstagen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr gestiegen - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden als im Jahr zuvor.

Eine wachsende Zahl von Unternehmen in Deutschland klagt über fehlende Aufträge. Das betrifft sowohl die Industrie als auch den Dienstleistungssektor, wie das Münchner Ifo-Institut am Montag meldete.

Bei manchen Arbeitgebern gibt es für bestimmte Anlässe bezahlten Sonderurlaub - etwa für den Tag, wenn Beschäftigte Vater werden. Aber: Dürfen Arbeitgeber diese Möglichkeit einfach ausschließen?

Originelle Lösungen müssen her. Doch niemandem fällt etwas ein? Warum die Kaffeeküche häufig überschätzt wird - und unter welchen Bedingungen Brainstorming tatsächlich funktionieren kann.