Erhalten Reiserückkehrer in Quarantäne weiter Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die in ein erklärtes Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet reisen, wissen, dass sie danach in Quarantäne müssen. Damit ist ein Arbeitsausfall vorprogrammiert. Welche Folgen hat das?

Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus macht Reiseplanung auch im Sommer 2021 zur Herausforderung. Länder, in denen sich die Variante schnell verbreitet, wurden zuletzt zum Virusvariantengebiet erklärt.

Für Reisende kann das zum Worst-Case-Szenario werden: Sie müssen bei Rückkehr zwingend 14 Tage in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus sogenannten Hochinzidenzgebieten kann die Quarantäne frühestens fünf Tage nach Rückkehr durch einen negativen Test beendet werden, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das vor Probleme stellen, wenn sie etwa nicht von zu Hause aus arbeiten können. Was gilt zur Entgeltfortzahlung während der Quarantäne?

Anspruch auf Lohnentschädigung

Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden: «Wenn ein Gebiet nach der Abfahrt zur Risikoregion wird, kann der Arbeitnehmer nichts dafür», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Der Lohn muss dann vom Arbeitgeber zwar nicht weiter bezahlt werden. Der Arbeitnehmer erhält aber eine Entgeltzahlung in gleicher Höhe vom Arbeitgeber. Diese wird hinterher vom Staat erstattet. Dieser Anspruch auf Entschädigung ist in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetz geregelt.

Zum Urlaubnehmen während der Quarantäne-Zeit kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht zwingen. Dies könne höchstens einvernehmlich vereinbart werden, sagt Rechtsanwältin Oberthür.

Bei Wissen über Quarantäne entfällt Entschädigung

Ob ein Arbeitnehmer die Entschädigung über den Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, hängt also grundsätzlich davon ab, ob das Reiseziel schon vor Antritt der Reise als ein Gebiet eingestuft wurde, das bei Rückkehr eine Quarantäne nach sich zieht.

Bei einer vermeidbaren Reise in ein solches Gebiet entfällt die Entschädigung. «Maßgeblich ist das Datum der Abfahrt», so Oberthür. Wer sich bewusst für ein Risikogebiet entscheidet, könnte gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitsausfall durch die Quarantäne nach der Rückkehr ist dann bei Abfahrt bereits abzusehen.

Arbeitgeber darf Reisen nicht verbieten

Verbieten darf der Arbeitgeber das Reisen in ein Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet nach Meinung von Nathalie Oberthür allerdings nicht. Die Arbeitsrechtsexpertin sieht hierfür keine Rechtsgrundlage, auch wenn die Situation derzeit strittig ist.

Eine aktuelle Übersicht über die internationalen Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Konjunktur bleibt schwach, die Spuren auf dem Arbeitsmarkt werden deutlicher. Die Zahl der Arbeitslosen steigt, auch Anzeichen für mehr Kurzarbeit sind zu sehen.

Coronahilfen haben in der Pandemie viele Firmen vor der Pleite bewahrt. Die sind ausgelaufen. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert - mit Folgen für das Insolvenzgeschehen. Dazu trug auch das Gastgewerbe wesentlich mit bei.

Ab April soll Cannabis kontrolliert freigegeben werden. Was heißt das für den Job - darf man die Droge in der Mittagspause konsumieren? Und was ist mit dem Joint nach Feierabend? Ein Anwalt gibt Antworten.

Hohe Mieten in deutschen Großstädten sind einer Studie zufolge eine Hürde für Unternehmen im Ringen um Fachkräfte. Das geht so weit, dass ein Drittel über einen Jobwechsel wegen hoher Mieten nachdenkt - eine kleine Minderheit zieht tatsächlich deswegen um.