Fristen im Job: Lohnansprüche können schnell verfallen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fristen im Job: So schnell können Lohnansprüche verfallen


 

Einfach abwarten? Das kann teuer werden: Warum manche Lohnansprüche schneller verfallen, als man denkt – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten sollten.

 

Berlin (dpa/tmn) – Wird Urlaubsgeld nicht ausgezahlt oder bleiben Überstunden unbezahlt, denkt man vielleicht: Darum kümmere ich mich später. Doch wer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig geltend macht, geht schnell leer aus. Der Grund: sogenannte Ausschlussfristen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Diese Fristen legen fest, innerhalb welcher Zeit bestimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden müssen – sonst verfallen sie.

Kurz und knapp – und schnell vorbei

Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch, selbst wenn er inhaltlich gerechtfertigt wäre. Auch Arbeitgeber müssen sich an solche Fristen halten. Zum Beispiel, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen.

Häufig sind Ausschlussfristen zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, folgt eine zweite Frist, innerhalb derer der Anspruch eingeklagt werden muss. Nur wer beide Stufen einhält, kann seine Forderung durchsetzen.

Genau hinschauen – auch ins Kleingedruckte

Ausschlussfristen stehen nicht immer direkt im Arbeitsvertrag. Oft wird darin beispielsweise nur auf einen Tarifvertrag verwiesen, in dem die Fristen geregelt sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte genau prüfen, ob ein solcher Bezug im Vertrag enthalten ist – oder sich rechtlich beraten lassen. Denn: Auch wer nichts von der Ausschlussfrist weiß, kann seinen Anspruch verlieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Aber wer weiß genau, welche Feuerlöscher Gastgeber im Betrieb benötigen, wieviele Feuerlöscher schon da und ob die richtigen Geräte dabei sind? Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz  (CO₂KostAufG) hat das Ziel, die entstandenen CO₂-Kosten durch die Nutzung von fossilen Energieträgern gerecht zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Damit können sich Gastgeber vielfach bares Geld zurückholen.

Die Talsohle in der mittelständischen Wirtschaft ist noch nicht erreicht. Der Datev-Mittelstandsindex sinkt im Vorjahresvergleich um 0,9 Prozent. Weiter abwärts geht es auch im Gastgewerbe. Die Umsätze sanken im April im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,4 Prozent, im März sogar um 6,0 Prozent.

Eine Firma erfolgreich aufbauen und am Ende des Arbeitslebens einfach das Licht ausmachen und die Firma abwickeln? Ein düsteres Szenario, das leider häufig Realität ist.

Sie sind in hippen Großstädten angesagt und junge Leute in Skandinavien lieben sie. Doch sonst sind Pet Nats weniger bekannt - bisher. Was man über den natürlich perlenden Weingenuss wissen muss.

Steuerberater, Busfahrer, Servicekräfte: In vielen Unternehmen fehlt Personal. Besonders stark spürt die Dienstleistungsbranche den Fachkräftemangel. Mit der schwachen Konjunktur hat sich die Lage geändert. Eine neue Studie gibt aber keine Entwarnung.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im März 2025 nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real und nominal 1,3 Prozent weniger umgesetzt als im Februar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2024 sank der Umsatz real um 3,5 Prozent.

In Deutschland gehen so viele Menschen einer bezahlten Arbeit nach wie noch nie. Bei der Verteilung von Teilzeit-Jobs gibt es aber weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

Wie der DEHOGA in einem Schreiben an seine Mitglieder berichtet, haben mehrere Gastgeber in Deutschland gefälschte Rechnungen erhalten, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Dabei handelt es sich um Betrugsversuche.

Wer politisch interessiert ist und sich einbringen möchte, kann Mitglied in einer Partei werden. Aber kann die Parteimitgliedschaft Konsequenzen am Arbeitsplatz nach sich ziehen?