Grenze nach unten: Was Beschäftigte zum Mindestlohn wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Monatsverdienst ist in einigen Branchen vergleichsweise niedrig. Der gesetzliche Mindestlohn regelt in Deutschland, wie viel Beschäftigte minimal verdienen. Aber gibt es auch Ausnahmen?

Nach oben gibt es beim Verdienst keine Grenze, nach unten schon. Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Was Beschäftigte dazu wissen müssen.

Was ist überhaupt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn?

«Das ist die flächendeckende Lohnuntergrenze, die kein Arbeitgeber unterschreiten darf», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Für einzelne Branchen - etwa für Gerüstbauer, Schornsteinfeger oder Gebäudereiniger - gelten zudem noch Branchenmindestlöhne.

Die genaue Höhe haben Gewerkschaften und Arbeitgeber ausgehandelt und in einem Tarifvertrag verankert, die Politik hat die Beschlüsse für allgemeinverbindlich erklärt.

Mit anderen Worten: «Kein Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Beschäftigten weniger zu zahlen als den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn oder den jeweils geltenden Branchenmindestlohn», sagt Michael Wagner, Mindestlohnexperte beim DGB-Bundesvorstand in Berlin.

Und wie hoch ist der Mindestlohn?

Bei seiner Einführung am 1. Januar 2015 lag der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto für eine Zeitstunde (also 60 Minuten), seit dem 1. Januar 2021 beträgt er 9,50 Euro brutto pro Zeitstunde.

Regelmäßig, und zwar alle zwei Jahre, erfolgt eine Anpassung des Mindestlohns - das ist in Paragraf 9 des Mindestlohngesetzes verankert. Dafür sorgt die Mindestlohnkommission, der neben Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften auch Wissenschaftler angehören. Das Gremium beschließt den Mindestlohn und leitet einen Bericht hierüber an den Gesetzgeber weiter. «Der Gesetzgeber kann die Beschlüsse der Kommission annehmen oder ablehnen, aber nicht ändern», erklärt Wagner.

Die Anpassung kann dabei auch in mehreren Schritten erfolgen. Deshalb steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Was gilt für Branchenmindestlöhne?

Mindestlöhne, die für einzelne Branchen gelten, sind zumeist höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. So liegt der Branchenmindestlohn etwa im Dachdeckerhandwerk im Jahr 2021 für ungelernte Kräfte bei 12,60 Euro pro Stunde beziehungsweise bei 14,10 Euro für Gesellen.

Wer bekommt Mindestlohn und vor allem wer nicht?

Den Mindestlohn bekommt «grundsätzlich jeder Beschäftigte», sagt Wagner. Aber es gibt Ausnahmen. So bekommen für die ersten sechs Beschäftigungsmonate keinen Mindestlohn: alle Jugendlichen unter 18 Jahren ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung und alle, die nach einer Langzeitarbeitslosigkeit wieder beruflich tätig werden.

Ebenfalls keinen Anspruch auf einen Mindestlohn haben Menschen, die entweder ein Pflichtpraktikum machen oder die zur Berufsorientierung ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung absolvieren sowie ehrenamtlich Tätige.

Und wer profitiert vom Mindestlohn am meisten?

Das sind beispielsweise Personen ohne Berufsausbildung, Beschäftigte in Ostdeutschland, Frauen und Beschäftigte in kleineren Unternehmen. «Gerade für sie hat der Mindestlohn zu höheren Stundenlöhnen geführt», so Wagner.

Was haben Minijobber davon?

Bei einem Minijob liegt der Verdienst bei bis zu 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr. «Steigt der Mindestlohn, müssen Minijobber unter dem Strich weniger arbeiten», sagt Schipp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Woher weiß ich, ob mein Gehalt dem Mindestlohn entspricht?

Dazu muss man einfach den Monatsverdienst durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden dividieren. Dafür ist es wichtig, sich die Arbeitsstunden genau zu notieren. «Vom Monatsverdienst sind bestimmte Zuschläge wie etwa ein Nachtarbeitszuschlag abzuziehen», so Schipp.

Wer seinen Stundenverdienst errechnet hat, vergleicht dies mit der Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns beziehungsweise mit dem branchenspezifischen Mindestlohn. Einen Mindestlohn-Rechner gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dort findet sich auch die Nummer eines Bürgertelefons für Fragen zum Thema.

Was, wenn ich nicht nach Mindestlohn bezahlt werde?

Wer vor diesem Problem steht, sollte erst einmal auf den Arbeitgeber zugehen und ihn schriftlich oder auch mündlich darauf hinweisen, dass der gezahlte Mindestlohn unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze liegt, rät Wagner.

Wiegelt der Arbeitgeber ab oder lässt er eine vom Beschäftigten gesetzte Frist zur Stellungnahme und zur Zahlung verstreichen, empfiehlt es sich, sich an den Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, gegen Arbeitgeber zu klagen. «Der Arbeitgeber kann per Klage auch noch drei Jahre rückwirkend dazu verpflichtet werden, den Mindestlohn zu zahlen», sagt Schipp. Dem Arbeitgeber drohen zudem empfindliche Strafen von bis zu 500 000 Euro.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.