Höhere deutsche Hürden für Kopftuchverbot am Arbeitsplatz rechtens

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die strengen deutschen Regeln für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz sind aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof mit EU-Recht vereinbar. Konkret geht es darum, dass in Deutschland bei einem solchen Verbot etwa eine «hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber» nachgewiesen werden muss. Grundsätzlich kann Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz jedoch verboten werden. Das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichte Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihm aber.

Hintergrund sind zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit erschienen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen und laut Mitteilung des EuGH gab es die Tendenz des Arbeitsgerichts, das Vorgehen als unmittelbar diskriminierend einzustufen.

Zum anderen hatte das Bundesarbeitsgericht 2019 bei einem Fall aus dem Raum Nürnberg, in dem eine Muslimin gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte, das höchste europäische Gericht um eine Stellungnahme gebeten. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Das nun veröffentlichte Gutachten bezieht sich auch auf Symbole anderer Religionsgemeinschaften wie etwa die traditionelle jüdische Kopfbedeckung Kippa. Es wurde zudem argumentiert, dass ein Arbeitgeber keine Ganz-Oder-Gar-Nicht-Haltung vertreten müsse. Es sei rechtens, große religiöse oder politische Symbole unter Verweis auf einen neutralen Dresscode zu untersagen, aber kleine Symbole «die nicht auf den ersten Blick bemerkt werden» auszunehmen.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall mit einem vielbeachteten Urteil Schlagzeilen gemacht. Damals sprachen sich die obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im Job unter Umständen verbieten könnten, etwa wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe dafür gebe.

Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar. Allerdings könne es um «mittelbare Diskriminierung» gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren.


(dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bierabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent oder 394,2 Millionen Liter gesunken. Auch bei Biermischungen war im vergangenen Jahr ein Absatzrückgang zu verzeichnen.

Der Mineralwasserkonsum ist in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Die bundesweit knapp 160 Mineralbrunnen setzten 2023 insgesamt 9,6 Milliarden Liter Mineralwasser und Heilwasser - ein Rückgang um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Am Freitag kann es im Nahverkehr ruckeln: Für den Tag sind nahezu bundesweit Warnstreiks angekündigt. Was heißt das für Beschäftigte, die Probleme haben, auf dem üblichen Weg zur Arbeit zu kommen?

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar wieder gestiegen. Das ist nicht ungewöhnlich für die Jahreszeit. Die Entwicklung bestätigt aber den jüngsten Trend: Es wird schwerer, einen Job zu finden.

Die wirtschaftliche Großwetterlage bleibt dem IWF zufolge rau, das gilt besonders für Deutschland. Immerhin: Ein Ende des Abschwungs zeichnet sich ab.

Trotz der Mehrweg-Angebotspflicht für Essen zum Mitnehmen haben 47 Prozent der Menschen in Deutschland bisher noch keine Mehrwegverpackung genutzt. Große Unterschiede gab es zwischen den verschiedenen Altersgruppen.

Der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland nimmt nach einer Prognose von Schwarzarbeit-Experten in diesem Jahr weiter zu. Demnach werde der Wert der durch Schwarzarbeit illegal erbrachten Leistungen um 38 Milliarden auf 481 Milliarden Euro steigen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat Erhebungen zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in 2023 veröffentlicht. Wichtigstes Ergebnis für die Branche aus Sicht des DEHOGA: Die gastgewerblichen Ausbildungsvergütungen bräuchten sich, so der Verband, nicht zu verstecken.

Kurz mal den Kopf freikriegen: Manche gehen in der Pause gerne eine Runde zum Sport, andere wollen den Einkauf erledigen. Was aber, wenn der Arbeitgeber Vorschriften zur Pause macht?

Die Jobwechselbereitschaft unter den Beschäftigten in Deutschland ist 2024 weiterhin hoch. Das ergab eine Studie im Auftrag des Job-Netzwerks Xing. Mit 37 Prozent sei sie auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2023. 94 Prozent machen sich keine Sorgen, ihren Job zu verlieren.