Impfung beim Betriebsarzt: Impfbeschwerden sind kein Arbeitsunfall

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kleiner Piks mit großer Wirkung? Wer sich bei seinem Arbeitgeber eine Impfung abholt, kann bei anschließend auftretenden Beschwerden nicht auf einen Arbeitsunfall pochen. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Auf das Urteil verweist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Rechtsschutz). Der Leiter eines Krankenhaus-Caterers ist mit seiner Klage gescheitert. Er hatte sich bei seinem Arbeitgeber eine freiwillige Schweinegrippe-Impfung abgeholt.

Einige Jahre später erkrankte der Mann und führte seine Beschwerden auf die Impfung zurück. Deshalb beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ohne Erfolg. Dagegen ging der Arbeitnehmer juristisch vor.

Schließlich war es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, das urteilte, dass es sich bei einer Grippeschutzimpfung nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Es sei dabei unbedeutend, ob die Impfung vom Arbeitgeber finanziert und empfohlen wurde. Entscheidend sei vielmehr, dass die Impfung keine Pflicht gewesen sei. Allein die Vorstellung, der Arbeitnehmer komme mit der Impfung dem Wunsch des Arbeitgebers nach, sei nicht ausreichend. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?