Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich weiß man bei einem befristeten Arbeitsverhältnis genau, von wann bis wann man in einem Unternehmen tätig sein wird. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden? Etwa wenn die Stelle nicht so ist, wie der Arbeitnehmer sie sich vorgestellt hat - oder wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist?

Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. Zumindest nicht, wenn dazu nichts im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist. Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

«Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten allerdings Regelungen, wonach die ordentliche Kündigung auch während der Befristung möglich ist», so Schulze Zumkley. Arbeitnehmer sollten sich diese Regelungen zu Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss genau anschauen, um rechtliche Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Und was ist mit der außerordentlichen Kündigung?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden und ist immer möglich - egal ob, der Vertrag befristet ist oder nicht. Dies gilt laut Schulze Zumkley sogar, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist: Denn das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt werden. 

Für die außerordentliche Kündigung ist jedoch immer ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer stiehlt, beleidigt oder bei der Arbeitszeit betrügt. Auch Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen oder vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit führen immer wieder zu außerordentlichen Kündigungen, so Schulze Zumkley. Erfolgt eine entsprechende Pflichtverletzung, kann ein wichtiger Grund an sich gegeben sein. Ob das den Arbeitgeber auch unter den konkreten Umständen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bereits wiederholt hat der DEHOGA auf möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen. Ein neuer Hinweis gilt nunmehr, laut Verband, für AU’s über die Plattform medschein.com. Auch diese biete eine „AU ohne Arztgespräch“ an. Das entspreche nicht deutschem Recht.

Im ersten Quartal 2025 haben die teilnehmenden Betriebe an einer DEHOGA-Umfrage im Schnitt nominal 10,7 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Die weiteren Aussichten sind vielerorts getrübt: 39,2 Prozent der Unternehmen rechnen damit, 2025 in die Verlustzone zu geraten.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Februar 2025, nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, kalender- und saisonbereinigt real 1,7 Prozent weniger umgesetzt als im Januar 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2024 fiel der Umsatz real um 3,2 Prozent.

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen – Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

Vom Arbeitgeber ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen bekommen? Dann müssen Sie in vielen Fällen den dadurch entstandenen geldwerten Vorteil versteuern. Aber eben nicht in jedem.

Teile des Gehalts direkt in die Altersvorsorge stecken? Das kann sich lohnen - etwa, weil der Arbeitgeber regelmäßig einen Teil dazugeben muss.

Für Beschäftigte ist der Frühsommer eine schöne Zeit - dank vieler Feiertage sind die Arbeitswochen oft kurz. Um die Brückentage aber wird regelmäßig gestritten. Wer bekommt frei, wenn alle wollen?

Job-Hopping statt Betriebsjubiläum: Fast jeder zweite Arbeitnehmer aus der sogenannten Generation Z ist auf dem Absprung. Viele «Boomer» bleiben hingegen ein Leben lang bei ihrem Unternehmen. Für Jüngere zählt vor allem Geld.

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen. Was beim Parmesan erlaubt oder verboten ist...

Die neue digitale Ausbildungsbegleitung, kurz „digiAB“ der DEHOGA-Akademie des DEHOGA Baden-Württemberg ist online. Das Online-Lernprogramm unterstützt Auszubildende aller sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufe und bereitet sie auf die gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 und Teil 2) vor.