Kein Ersatz bei Urlaub in Quarantäne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Jedem Arbeitnehmer steht per Gesetz Erholungsurlaub zu. Wer während des Urlaubs allerdings krank wird, kann sich nicht erholen. Nur fair, dass Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Anders verhält es sich für den Quarantäne-Fall.

So können Arbeitnehmer nicht darauf hoffen, sich den Urlaubsanspruch im Falle einer Quarantäne zurückholen zu können, wie es bei einer Erkrankung der Fall ist. Das zeigt ein Urteil, auf das der DGB Rechtsschutz in Düsseldorf hinweist.

Das Arbeitsgericht Neumünster hat kürzlich die Klage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen (AZ: 3 Ca 362 b/21), der genau dieses Recht bei seinem Arbeitgeber einklagen wollte. Denn nachdem der Urlaub des Arbeitnehmers bereits genehmigt worden war, ordnete das Gesundheitsamt für diesen eine Absonderung an, die sich über den gesamten Urlaubszeitraum erstreckte. Der Mann durfte die eigene Wohnung nicht verlassen. Als Kontaktperson hatte sich der Kläger jedoch nicht selbst infiziert.

Urteil dürfte wegweisend für ähnliche Fälle sein

Weil der Mann nicht arbeitsunfähig war, konnte deshalb die Gesetzesvorschrift, die den Krankheitsfall während des Urlaubs regelt, nach Ansicht des Gerichts keine Anwendung finden. Weil es für den Quarantäne-Fall keine gesonderte Regelung gibt, bekam der Arbeitgeber des Klägers recht.

Dass andere Arbeitsgerichte in einem solchen Fall zu einem abweichenden Urteil kommen, hält Till Bender vom DGB Rechtsschutz für sehr unwahrscheinlich. Insofern könnte das Urteil aus Neumünster als Präzedenzfall wegweisend sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die fehlerhafte Abrechnung von Spesen ist keine Bagatelle. 3,5 Milliarden US-Dollar – so viel verlieren Unternehmen laut SAP Concur weltweit jährlich aufgrund betrügerischer Handlungen von Mitarbeitenden. Auch bei Reisekosten wird oft bewusst falsch abgerechnet.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt hat nach einem sehr verhaltenen Jahr 2023 im letzten Quartal doch noch einen Endspurt hingelegt und mit einem Transaktionsvolumen von 1,4 Milliarden Euro abgeschlossen.

Nach zwei Jahren erfolgreicher Unterstützung gastgewerblicher Betriebe bei der Umsetzung und Implementierung digitaler Prozesse, erweitert der Dehoga NRW sein Angebot an Coaching-Maßnahmen um das Themenfeld nachhaltiger Lösungen.

Eine neue Studie im Auftrag von AXA hat die finanziellen Prioritäten der Deutschen fürs Jahr 2024 ermittelt. Ergebnis: Mehr als ein Viertel möchte nach erhöhter Mehrwertsteuer für die Gastronomie weniger Geld für Restaurant-, Café- oder Club-Besuche ausgeben.

Immer noch suchen Unternehmen händeringend Arbeitskräfte. Neue Technologien sollen ihnen helfen, die Nadel im Heuhaufen zu finden. Blendende Aussichten für Arbeitnehmer - wenn sie Veränderung mögen.

Seit dem frühen Mittwochmorgen kommt es wieder zu weitreichenden Einschränkungen im Bahnverkehr. Die Lokführergewerkschaft GDL hat zum Streik aufgerufen. Einige Pendler dürften es zudem auch im Straßenverkehr mit Behinderungen zu tun bekommen.

Die Lokführergewerkschaft GDL ruft zum Warnstreik auf, und zwar von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr. Was Pendlerinnen und Pendler jetzt wissen müssen.

Spätestens seit Corona können viele Beschäftigte zeitweise von zu Hause arbeiten. Wer für diese Tage Werbungskosten steuerlich geltend machen möchte, sollte entsprechende Aufzeichnungen haben.

Der Apfel ist weiterhin das mit großem Abstand am meisten geerntete Baumobst in Deutschland. Allerdings blieb die Apfelernte im Jahr 2023 unter der in den vergangenen Jahren meist erreichten Marke von einer Million Tonnen.

Die Zeiten sind definitiv vorbei, in denen Arbeitgeber mittels Inseraten, TV-Spots oder Social Media Marketing die Menschen „da draußen“, sprich Bewerber, für sich gewinnen können. Erfolgreiches Recruiting braucht vor allem Vertrauen in der Kommunikation. Doch wie erreicht man das? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.