Müssen Arbeitgeber kostenfreie Getränke bereitstellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Arbeitgeber werben in Stellenanzeigen mit kostenlosen Getränken für Beschäftigte. Aber wie sieht es abseits hipper Start-ups aus? Müssen etwa Handwerksbetriebe oder Baufirmen ihren Teams kostenfrei zum Beispiel Wasser zur Verfügung stellen?

«Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer auf solche Leistungen keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Selbst bei hohen Temperaturen keine Pflicht

Selbst bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers laut Bredereck nicht so weit, dass kostenlose Kaltgetränke zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) enthalten zwar entsprechende Empfehlungen. «Sie sind aber für den Arbeitgeber nicht bindend», so der Fachanwalt.

Ein Anspruch kommt Bredereck zufolge nur bei «Hitzearbeit» in Betracht. Darunter versteht man Tätigkeiten, bei denen es durch eine Mehrfachbelastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und weiteren Faktoren wie Schutzkleidung zum Anstieg der Körpertemperatur kommt.

«Ein typischer Fall wäre hier der Arbeiter im Straßenbau, der in der prallen Mittagssonne schwere körperliche Arbeit leistet», nennt Bredereck ein Beispiel.

Regelungen aus Tarif- oder Arbeitsvertrag beachten

Ein Anspruch kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn es entsprechende Regelungen in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag gibt.

Zudem kann ein Anspruch aus «betrieblicher Übung» entstehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber über längere Zeit ohne Vorbehalt kostenlos Getränke zur Verfügung stellt.

Bredereck rät aber davon ab, sich wegen solcher möglicher Ansprüche mit dem Arbeitgeber zu streiten: «Das ist selten empfehlenswert.» Gibt es einen Betriebsrat, könne man sich mit entsprechenden Anregungen an das Gremium wenden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.

Auf Tiktok trenden seit geraumer Zeit Videos, in denen die Generation Z Aufzeichnungen ihrer Kündigungsgespräche teilt. Auch wenn die Absicht dahinter wertvoll sein mag, ist das eine schlechte Idee.