Müssen Arbeitgeber Kündigung bestätigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kündigung ist längst eingereicht, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? «Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig bedeutet in diesem Fall: «Der Arbeitnehmer erklärt seine Kündigung ganz alleine», so Schipp.

Da es sich aber um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass ihr Arbeitgeber die Kündigung auch wirklich in die Hände bekommt. «Das muss der Arbeitgeber nicht von sich aus bestätigen», stellt Schipp klar.

Am besten den Eingang der Kündigung bestätigen lassen

Arbeitnehmer seien gut beraten, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber den Eingang der Kündigung abzeichnet. Weigert sich dieser, sollten Arbeitnehmer dies im besten Fall auf andere Weise sicherstellen.

Damit sie den Zugang ihrer Kündigung später nachweisen können, empfiehlt Schipp: «Die Kündigung per Einschreibebrief, am besten per Einwurfeinschreiben versenden.» Oder man lasse sich den Empfang durch Zeugen bestätigen.

Das sei wichtig, falls es nach der Kündigung zu Konflikten kommt. Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen.

Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe. «Dann muss ich als Arbeitnehmer gegebenenfalls nachweisen, dass meine Kündigung zugegangen ist.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.

Krise im Weinland Frankreich: Trotz guter Ernte geht der Absatz im In- und Ausland zurück. Die Lust auf Wein in Frankreich sinkt. Da sorgt eine Supermarktkette mit einem Angebot für Wirbel.

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen - und zwar um 45.000 auf 2,769 Millionen. Im Vergleich zum März des Vorjahres gab es allerdings 176.000 mehr Arbeitslose.

Der Wechselwille auf dem Arbeitsmarkt ist Umfragen zufolge groß. Die Kündigung tatsächlich beim Arbeitgeber einzureichen, kostet viele dennoch Überwindung. So gehen Sie rechtssicher vor.

Auf Tiktok trenden seit geraumer Zeit Videos, in denen die Generation Z Aufzeichnungen ihrer Kündigungsgespräche teilt. Auch wenn die Absicht dahinter wertvoll sein mag, ist das eine schlechte Idee.

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote - je nach Bundesland unterschiedlich streng. Wie sehen die Regeln aus?

Wie lebte das Tier, bevor es auf den Teller kam? Viehhaltung sollte nach Ansicht von Verbraucher- und Tierschützern transparenter werden. Wie das aussehen und welche Rolle Technik dabei spielen könnte.