Rechtsanwalt: Gastwirte und Hoteliers dürfen nach aktueller Rechtslage Impfpass verlangen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Zusammenhang mit der Debatte über Sonderrechte zugunsten der gegen das Coronavirus geimpften Menschen (Tageskarte berichtete) stellt sich eine weitere, heftig diskutierte Frage, auf die ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel aufmerksam macht: Darf ein Unternehmer, beispielsweise ein Gastwirt, das Betreten seines Lokals davon abhängig machen, dass der Gast gegen das Coronavirus geimpft wurde? Nach aktueller Rechtslage sei das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik könnten laut Schlegel beruhigt vernachlässigt werden.

Abgesehen davon, dass vermutlich jeder Gastwirt zukünftig froh darüber sein wird, wenn er möglichst viele Menschen bei sich begrüßen darf, egal ob geimpft oder nicht, bleibe die Frage dennoch: Darf der Gastwirt dem nicht geimpften Menschen den Zutritt verweigern? Darf der Hotelier für das Betreten der Hotelräumlichkeiten die Vorlage eines Impfpasses als Nachweis für einen ausreichenden Impfschutz verlangen?

Die Antwort überrascht vielleicht erst einmal: Ja, das darf der Gastwirt, das darf der Hotelier. Das hat mit dem Coronavirus und der Impfung gegen das Coronavirus nichts zu tun. Der Gastwirt und der Hotelier sind nämlich prinzipiell frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten und/oder beherbergen. Das hat auch nichts mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu tun. Denn so weit geht die Pflicht zur Gleichbehandlung nicht.

Es entspricht vielmehr einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss, der Jurist nennt das Kontrahierungszwang, gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Etwa im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wie etwas beim Bezug von Elektrizität oder Wasser. Der gegen das Coronavirus nicht Geimpfte wird sich auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss sicher nicht berufen können.

Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavius/Covid19 gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.