Reise in ein Risikogebiet: Bekommen Arbeitnehmer trotz Quarantäne Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Corona-Pandemie kann es passieren, dass Urlauber im Reiseland feststecken. Insbesondere, wenn sie in einem der Länder unterwegs sind, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet deklariert hat. Vorstellbar ist etwa, dass ein Hotel unter Quarantäne gestellt wird, oder die Fluggesellschaft Reisende aus einem akut betroffenen Gebiet nicht transportieren möchte.

Bekommen Arbeitnehmer dann weiter ihren Lohn, wenn sie nicht zur Arbeit kommen können? Darauf können sie sich nicht verlassen. «Wer wissentlich in ein Risikogebiet fährt und dann nicht nach Urlaubsende zur Arbeit kommen kann, weil er etwa im Hotel feststeckt, verliert im Zweifel auch seinen Vergütungsanspruch», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber aber vereinbaren, ob sie aus der Ferne arbeiten oder weitere Urlaubstage für die Zeit der Abwesenheit einsetzen können.

Eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet kann auch in Deutschland eine Quarantäne nach sich ziehen. Die Bundesländer können für Reiserückkehrer aus bestimmten Ländern die Pflicht erlassen, sich 14 Tage ausschließlich zu Hause aufzuhalten. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, hat im Zweifel Pech.

«Wenn man schon vorher von den Quarantänebestimmungen wusste, nimmt man die eigene Arbeitsunfähigkeit sehenden Auges in Kauf - und kann die Vergütung im Quarantänefall nicht auf den Arbeitgeber abwälzen», fasst Meyer die herrschende Rechtsauffassung zusammen.

Selbst wer sich bei einer Urlaubsreise im Risikogebiet ansteckt, und dann nicht zur Arbeit kommen kann, müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit nicht zahlt. «Der Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall verlangt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist.»

Dies sei nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Erkrankung nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet die zwingend angeordnete 14-tägige Quarantäne einhalten muss, und auch aus diesem Grund nicht zur Arbeit kommen kann. Das würde von der Rechtsprechung im Streitfall berücksichtigt.

Wird das Urlaubsland erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt, haben Arbeitgeber dagegen schlechtere Chancen, zu beweisen, dass jemand seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so Meyer. Noch gibt es zu all diesen Szenarien aber keine geltende Rechtsprechung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.

Sie waren auf Dienstreise oder haben was für die Arbeit gekauft, und bekommen das Geld vom Arbeitgeber erstattet? Wann Steuern anfallen und wie Erstattungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Schon ein paar Infos zum Job genügen KI-Programmen wie ChatGPT, um binnen Sekunden ein ansprechendes Bewerbungsschreiben zu erstellen. Wie gehen Unternehmen damit um?

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.