Steuer: Bei Dienstreisen mit Privatauto genau nachrechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer für beruflich bedingte Reisen auf sein privates Auto zurückgreifen muss, bekommt von seinem Arbeitgeber häufig einen Auslagenersatz. Wenn nicht, können die Kosten für solche Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

«In der Regel wird bei solchen Reisekosten ein Wert von 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt», sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Vereinfachungsregelung. «Der Kilometersatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer bildet die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw nicht mehr realitätsgerecht ab, insbesondere nach den jüngsten Erhöhungen der Kraftstoffpreise», sagt Nöll.

Arbeitgeber können ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten

Darum sei es dem Rechtsanwalt zufolge sinnvoll, die tatsächlichen Kosten des Privatfahrzeugs je Kilometer zu ermitteln. Das sei zwar etwas aufwendiger, lohne sich aber in den meisten Fällen. Arbeitgeber dürften ihren Arbeitnehmenden dann auch den genau ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten oder aber weiterhin nur die pauschalen 30 Cent je Kilometer, können Arbeitnehmende den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ansetzen, so Nöll. Das mindert die Steuerlast.

Belege und Notizen sind aufzubewahren

Für die Berechnung des genauen Kostensatzes ist es erforderlich, die gesamten Kosten, die das Fahrzeug im Jahr verursacht, aufzuzeichnen und die Belege aufzubewahren. Außerdem müssen die Dienstfahrten mit Ziel, Route, Wegstrecke und zurückgelegten Kilometern vermerkt werden. Auch wichtig: Eine Notiz über den Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn und zum Ende des Jahres, um die insgesamt zurückgelegten Kilometer ermitteln zu können.

Die ermittelten Gesamtkosten sind dann durch die jährliche Gesamtkilometerleistung zu teilen - so ergibt sich der individuelle Kostensatz je Kilometer. Multipliziert mit den dienstlich zurückgelegten Kilometern kommt man auf den Werbungskostenansatz für die Einkommensteuererklärung oder den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeug kostet in der Anschaffung 36 000 Euro. Für die ersten sechs Jahre ergibt sich daraus laut Nöll ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6000 Euro. Versicherung, Werkstattkosten und Kfz-Steuer summieren sich jährlich auf 1450 Euro, außerdem laufen Kraftstoffkosten in Höhe von 1200 Euro auf. In Summe ergeben sich so jährliche Aufwendungen über 8650 Euro. Geteilt durch die jährliche Laufleistung von 16 000 Kilometern errechnet sich der fahrzeugspezifische Kostensatz je Kilometer auf 54 Cent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Konjunktur bleibt schwach, die Spuren auf dem Arbeitsmarkt werden deutlicher. Die Zahl der Arbeitslosen steigt, auch Anzeichen für mehr Kurzarbeit sind zu sehen.

Coronahilfen haben in der Pandemie viele Firmen vor der Pleite bewahrt. Die sind ausgelaufen. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtert - mit Folgen für das Insolvenzgeschehen. Dazu trug auch das Gastgewerbe wesentlich mit bei.

Ab April soll Cannabis kontrolliert freigegeben werden. Was heißt das für den Job - darf man die Droge in der Mittagspause konsumieren? Und was ist mit dem Joint nach Feierabend? Ein Anwalt gibt Antworten.

Hohe Mieten in deutschen Großstädten sind einer Studie zufolge eine Hürde für Unternehmen im Ringen um Fachkräfte. Das geht so weit, dass ein Drittel über einen Jobwechsel wegen hoher Mieten nachdenkt - eine kleine Minderheit zieht tatsächlich deswegen um.