Teure Sonderwünsche: Dienstwagen-Zuzahlung mindert Versteuerung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein höherwertiges Fahrzeugmodell oder eine komfortable Sonderausstattung können das vereinbarte Dienstwagen-Budget schon mal sprengen. Manche Arbeitnehmer beteiligen sich deshalb an der Anschaffung ihres Wunschautos. Das kann sich später vorteilhaft auf die Versteuerung auswirken. BMF-Schreiben vom 3. März 2022

Denn wer seinen Dienstwagen auch privat oder zumindest für die Fahrt zur Arbeit nutzen darf, muss diesen Bonus grundsätzlich als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Die Zuzahlung zum Dienstwagen kann auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden und somit die Steuerlast senken, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Geldwerter Vorteil kann nicht negativ sein

Wie genau die Zuzahlung mit dem geldwerten Vorteil verrechnet wird, hängt davon ab, ob Beschäftigte und Arbeitgeber eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zum Zuzahlungszeitraum geschlossen haben.

Gibt es diese nicht, können Einmalzahlungen schon im ersten Jahr komplett mit dem geldwerten Vorteil verrechnet werden. Beträgt die Höhe der einmaligen Zuzahlung 10 000 Euro, der geldwerte Vorteil aber nur 5 000 Euro, muss die Verrechnung über zwei Jahre gestreckt werden. Der geldwerte Vorteil darf nicht weniger als null Euro betragen.

Daniela Karbe-Geßler rät Beschäftigten, diese Verrechnung entweder beim Arbeitgeber einzufordern oder in der privaten Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe

Bestehen hingegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum Zuzahlungszeitraum, kann nicht gleich der volle Abzug vorgenommen werden. Die Einmalzahlungen müssen dann gleichmäßig über den vereinbarten Zuzahlungszeitraum verteilt und entsprechend in diesem Zeitraum steuermindernd berücksichtigt werden.

Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung der Zuzahlung, so Karbe-Geßler.

Übrigens: Ob der Arbeitnehmer die Zuzahlung an den Arbeitgeber oder direkt an das Autohaus leistet, ist für die steuerliche Berücksichtigung unerheblich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei manchen Arbeitgebern gibt es für bestimmte Anlässe bezahlten Sonderurlaub - etwa für den Tag, wenn Beschäftigte Vater werden. Aber: Dürfen Arbeitgeber diese Möglichkeit einfach ausschließen?

Originelle Lösungen müssen her. Doch niemandem fällt etwas ein? Warum die Kaffeeküche häufig überschätzt wird - und unter welchen Bedingungen Brainstorming tatsächlich funktionieren kann.

Sie heißen Krapfen, Berliner, Pfannkuchen und so weiter: gefüllte Hefeteilchen, die in Fett ausgebacken werden. In der Karnevalszeit gehen wieder Millionen von ihnen über die Theken. Aber welchen Begriff im Deutschen benutzen die meisten der etwa 90 Millionen Muttersprachler?

So wenig Bier wie im Jahr 2023 haben die deutschen Brauer seit der Wiedervereinigung noch nie verkauft. Höhere Preise sind nur schwer durchsetzbar. Doch die wirklichen Probleme kommen erst noch.

Der Bierabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent oder 394,2 Millionen Liter gesunken. Auch bei Biermischungen war im vergangenen Jahr ein Absatzrückgang zu verzeichnen.

Der Mineralwasserkonsum ist in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Die bundesweit knapp 160 Mineralbrunnen setzten 2023 insgesamt 9,6 Milliarden Liter Mineralwasser und Heilwasser - ein Rückgang um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Am Freitag kann es im Nahverkehr ruckeln: Für den Tag sind nahezu bundesweit Warnstreiks angekündigt. Was heißt das für Beschäftigte, die Probleme haben, auf dem üblichen Weg zur Arbeit zu kommen?

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar wieder gestiegen. Das ist nicht ungewöhnlich für die Jahreszeit. Die Entwicklung bestätigt aber den jüngsten Trend: Es wird schwerer, einen Job zu finden.

Die wirtschaftliche Großwetterlage bleibt dem IWF zufolge rau, das gilt besonders für Deutschland. Immerhin: Ein Ende des Abschwungs zeichnet sich ab.

Trotz der Mehrweg-Angebotspflicht für Essen zum Mitnehmen haben 47 Prozent der Menschen in Deutschland bisher noch keine Mehrwegverpackung genutzt. Große Unterschiede gab es zwischen den verschiedenen Altersgruppen.