Urteil: Feiern trotz Krankschreibung kann Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag hinweist, meldete sich eine im Pflegebereich tätige Frau für zwei Spätdienste am Wochenende krank. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ließ sie sich allerdings auf einer Party fotografieren. Die Bilder veröffentlichte sie in ihrem Status bei einem Messaging-Dienst. Auch auf der Seite des Partyveranstalters waren sie zu finden. Der Arbeitgeber der Frau kündigte ihr daraufhin fristlos.

Die von ihr dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Siegburg ab.

Vertrauen in Redlichkeit zerstört

Die Begründung: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört, so das Gericht. Den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah es als «erschüttert» an. Auch der Erklärung der Klägerin sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht.

Die zuständige Kammer ging stattdessen davon aus, dass die Klägerin «die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen». Schließlich habe sie dem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, sich wegen Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben. Trage die Arbeitnehmerin dann vor Gericht eine zweitägige psychische Erkrankung vor, die genau nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt sei, sei dies «schlicht unglaubhaft», so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im vergangenen Jahr erstmals seit der weltweiten Finanzkrise 2009 wieder gestiegen. Die Amtsgerichte meldeten 14.590 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 4,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Oft gab es bereits Anzeichen, mitunter kommt es für die Beschäftigten aber auch unerwartet: Die Firma ist zahlungsunfähig, sie hat Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht angemeldet. Doch was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Viele Stunden nicht aufs Smartphone gucken? Das dürfte einigen schwer fallen - auch am Arbeitsplatz. Doch wann darf und wie oft sollte man das private Handy hier eigentlich nutzen? Das sagen Fachleute.

Das Ifo-Institut hat seine Konjunkturerwartung für Deutschland im Jahr 2024 minimal nach oben geschraubt. Inzwischen geht es von einem Wachstum von 1,7 Prozent im kommenden Jahr aus. Das sind 0,1 Prozentpunkte mehr als bei der Prognose im Dezember.

Karneval, Oktoberfest, Weihnachtsmärkte: Alkohol ist Teil der deutschen Kultur. Doch viele Vertreter der Generation Z entscheiden sich dafür, nicht zu trinken. Was bewegt sie dazu?

Wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Kündigung beenden, kommt oft ein Aufhebungsvertrag ins Spiel. Das kann Vorteile haben, etwa wenn Beschäftigte möglichst schnell raus aus ihrem Job möchten. Doch es gibt auch Risiken.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das gilt natürlich auch für den Tourismus. Felix M. Kempf und Thomas Corinth zeigen mithilfe zahlreicher Experten die Besonderheiten des barrierefreien Tourismus auf.

Fix noch eine E-Mail an die Kollegen schreiben oder Termine checken: Wer gerade nicht im Büro sitzt, nutzt dafür vielleicht auch mal den privaten Laptop. Warum man das besser lassen sollte.

Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat die Gastronomie deutlich Personal verloren. Im Jahr 2022 nahm die Zahl der Beschäftigten zwar wieder zu, lag aber noch deutlich unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.

Ein neuer Job ist gefunden, allerdings läuft der Arbeitsvertrag erst mal nur ein Jahr: Wenn Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen, lohnt es sich, die Rahmenbedingungen zu kennen.