Wann Studenten mit Nebenjob Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen

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Viele Studenten arbeiten nebenbei, um sich das Studium zu finanzieren. Damit stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.

Minijobs sind versicherungspflichtig

Wer unbefristet arbeitet und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente.

Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens. Beim Arbeitgeber kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt jedoch nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung, sondern auch die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer unbefristet arbeitet und mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Student und Arbeitgeber teilen sich die zu zahlenden Beiträge. Mehr Infos gibt es in einer Broschüre. (dpa)


 

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