Welches Datum kommt aufs Arbeitszeugnis?

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Ein Arbeitszeugnis muss auf den Tag datiert sein, an dem das Arbeitsverhältnis endete. Das gilt selbst dann, wenn das Zeugnis erst später ausgestellt wurde, erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln.

In dem Fall stritten eine Arbeitnehmerin und ihr Arbeitgeber inhaltlich über das Zeugnis. Die Klägerin legte mehrere Entwürfe vor, bis sich die Parteien einigen konnten. Auf dem Arbeitszeugnis stand letztendlich das Ausstellungsdatum, der 05.09.2019. Das Arbeitsverhältnis hatte aber bereits am 31.12.2018 geendet. Die Klägerin war der Auffassung, dass dieser Tag anzugeben sei.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass die Arbeitgeberin keinen wichtigen Grund habe, vom Zeugnisentwurf der Klägerin abzuweichen - auch beim Datum nicht. (dpa)


 

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