Weltweite Reisewarnung: Was gilt jetzt für Stornierungen von Hotels, Reisen und Flügen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes müssen Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei mit der Reisewarnung nun möglich, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.

Gleiches dürfte auch für Hotelübernachtungen gelten. Der Hotelverband Deutschland teilt mit: „Durch die mit der Bundesregierung koordinierte, temporäre Untersagung touristischer Hotelaufenthalte durch mittlerweile alle Bundesländer und mit dem Inkrafttreten weitgehender Reisebeschränkungen rechtlicher und faktischer Natur stellt sich aus unserer Sicht die Rechtslage bei Stornierungen von Hotelbuchungen wie folgt dar: Für touristische Übernachtungen im Untersagungszeitraum ist aufgrund eingetretener Unmöglichkeit von einem beidseitigen Recht auf kostenfreie Stornierung auszugehen. Für touristische Hotelaufenthalte, die vor dem Untersagungszeitraum begonnen haben oder nach dem Untersagungszeitraum enden, kann der Hotelier grundsätzlich anteilige Stornokosten für die nicht betroffenen Zeiträume verlangen. Anders sieht die Rechtslage bei weiterhin zulässigen geschäftlich / beruflich veranlassten Hotelbuchungen aus. Der Hotelier kann auf Zahlung der vereinbarten Übernachtungskosten bestehen (abzüglich der ersparten Aufwendungen).“

Derzeit wird der internationalen Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Die Zahl der Menschen, die schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren haben, ist hoch. Dabei macht es einer Umfrage zufolge einen Unterschied, wie divers das Führungsteam ist.

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

Zum Start in den April bittet der DEHOGA Bundesverband Unternehmer erneut um Ihre Unterstützung bei einer aktuellen Umfrage. Der Verband stellt Fragen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zum Ostergeschäft und dazu, wie sich die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im ersten Quartal ausgewirkt haben.

Die Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss liegt in Deutschland auf einem Rekordhoch. Im Jahr 2022 verfügten laut jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts 2,86 Millionen 20- bis 34-Jährige nicht über eine formale Qualifikation.

Die Probezeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Firmen, sich kennenzulernen. So können beide die Zusammenarbeit testen und entscheiden, ob es passt. Fluch oder Segen? Die Meinungen gehen auseinander.

Der Schnitt von Weinreben ist aufwendig, erfordert Fachkenntnis und hat erhebliche Folgen. Immer häufiger fehlen aber Arbeitskräfte dafür. Künstliche Intelligenz kann einiges übernehmen.

Spitze Bemerkungen, abfällige Äußerungen oder sogar gezieltes Ausschließen von gemeinsamen Terminen: Mobbing am Arbeitsplatz kann sehr belastend sein. Wann müssen Vorgesetzte eingreifen?

Manchmal verlaufen Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzten kompliziert, obwohl es um scheinbar einfache Sachen geht - etwa um Terminplanungen oder darum, Aufgaben zu verteilen. Tipps für Führungskräfte und Arbeitnehmer, damit die Kommunikation besser läuft.