Abschiedsfeier ist kein geldwerter Vorteil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen können langjährige Mitarbeiter künftig steuerlich unbesorgter in den Ruhestand verabschieden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber organisierte Abschiedsfeier nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn des verabschiedeten Mitarbeiters führt. (BFH, Az.: VI R 18/24) Maßgeblich ist vielmehr, ob es sich tatsächlich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Auf die Entscheidung und ihre Folgen macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen einen langjährigen leitenden Mitarbeiter mit einer Feier in den Ruhestand verabschiedet. Der Arbeitgeber organisierte die Veranstaltung, übernahm die Kosten und lud neben Kolleginnen und Kollegen auch Angehörige des künftigen Ruheständlers ein. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Mit der Begründung, die auf ihn entfallenden Kosten hätten die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten, die bei Betriebsveranstaltungen gilt.

Teilnahme von Familienangehörigen ändert nichts

Der BFH widersprach dieser Sichtweise. Nach Auffassung der Richter kommt es nicht allein auf die Höhe der Kosten an. Entscheidend ist vielmehr der Charakter der Veranstaltung. Wenn der Arbeitgeber Gastgeber ist, die Gästeliste bestimmt und der Anlass überwiegend betrieblich geprägt ist - wie es etwa bei einer Verabschiedung nach langjähriger Tätigkeit der Fall ist -, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In solchen Fällen stehe das eigenbetriebliche Interesse des Unternehmens im Vordergrund.

Auch die Teilnahme von Familienangehörigen führt nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch zu steuerlichen Konsequenzen. Werden Ehepartner oder andere Angehörige vom Arbeitgeber eingeladen und ist ihre Teilnahme gesellschaftlich üblich, entsteht ebenfalls kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer.

Arbeitgeber muss Organisation und Finanzierung übernehmen

Das Urteil hat aus Sicht des Bundes der Steuerzahler erhebliche Bedeutung für die Praxis. Viele Unternehmen pflegen eine Abschiedskultur für langjährige Beschäftigte, etwa bei Eintritt in den Ruhestand oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bislang bestand demnach häufig Unsicherheit, ob solche Veranstaltungen steuerlich problematisch sein könnten.

Mit seiner Entscheidung stellt der BFH klar, dass nicht jede vom Arbeitgeber finanzierte Feier automatisch als Arbeitslohn zu behandeln ist. Gleichzeitig wird die bislang eher strenge Sichtweise der Finanzverwaltung deutlich relativiert.

Für Arbeitgeber bleibt jedoch wichtig, dass die Veranstaltung klar als betriebliche Feier erkennbar ist. Organisation, Einladung und Finanzierung sollten eindeutig vom Unternehmen ausgehen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Abschiedsfeier auch steuerlich ohne Nachteile bleibt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bar „Harry’s Legacy“ im Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade ist nach Umbau wieder eröffnet. Die Wiedereröffnung steht laut Unternehmen im Zusammenhang mit einer geplanten Modernisierung des Hotels.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Wird die Rechnung etwa im Einzelhandel oder im Restaurant in den Kassensystemen der Unternehmen korrekt erfasst und verbucht? Das prüfen die Finanzämter bei unangemeldeten Kontrollen in Thüringen tausendfach.

Die Hotelmarke Fairmont Hotels & Resorts hat nach eigenen Angaben die globale Kampagne „Wellness Without Walls“ gestartet. Teil der Initiative ist eine Zusammenarbeit mit dem Fußballspieler Kylian Mbappé, der als Markenbotschafter fungiert, wie das Unternehmen mitteilt.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Volle Hallen, gute Laune und bekannte Hits: Beim Opening des Bierkönigs auf Mallorca warten viele lange auf den Moment – doch auch alte Probleme bleiben sichtbar.

In der Hauptstadt sind für die nächsten Monate und Jahre mindestens 116 neue Hotels mit insgesamt mehr als 8.100 Betten geplant. Die Grünen im Senat fordern jetzt einen Entwicklungsplan für Hotels und eine stärkere Steuerung neuer Projekte

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Das Hotel Upstalsboom Kühlungsborn feierte sein 15-jähriges Bestehen mit einem moderierten Podiumstalk und einem gemeinsamen Abendessen für Mitarbeiter und Gäste. Die Veranstaltung ist Teil des 50-jährigen Jubiläums der Hotelgruppe.