Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte.
Denn gerade in den Zeiten, die nicht als Uni-Zeit gelten - also zum Beispiel die Semesterferien, Wochenenden oder am Abend oder in der Nacht -, dürften Werkstudentinnen und -studenten grundsätzlich mehr als 20 Wochenarbeitsstunden anhäufen, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Darum ist es meist kein Problem, wenn in diesen Zeiträumen mal mehr Schichten als üblich anfallen sollten. Aber: Zum einen sollte das Studium davon nicht beeinflusst werden, zum anderen unterliegt die Regel einer wichtigen Einschränkung.