Gastronomie

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Reserviert und dann einfach weg? Für Gastronomen sind unentschuldigte "No-Shows" mehr als nur eine Lappalie – sie bedeuten massive Umsatzeinbußen und weniger Trinkgeld für das Personal. Eine Umfrage zeigt, wie weit verbreitet das Problem ist und welche drastischen Maßnahmen Gastwirte jetzt ergreifen.

Weniger Restaurantbesuche, kleinere Bestellungen und schließende Betriebe belasten die Gastronomie. DEHOGA-Schatzmeister Gereon Haumann hofft auf Weihnachten und den Jahreswechsel.

Viele Restaurants und Imbissstuben zeigen bei der Kartenzahlung auf dem Lesegerät inzwischen Vorschläge für bestimmte Trinkgeldbeträge an - und stoßen damit bei vielen Gästen auf Ablehnung.

Der HelloFresh Trend Report 2025 analysiert die Kochgewohnheiten der Deutschen und zeigt eine wachsende Offenheit für internationale Gerichte bei gleichzeitigem Festhalten an Klassikern.

In der Sterne-Gastronomie sind nicht erscheinende Gäste besonders ärgerlich. Ihre Branche könne die Tische in der Regel nicht an Laufkundschaft vergeben, erklärte Zwei-Sterne-Koch Christoph Rüffer vom Restaurant Haerlin im Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten. Und das bedeute Umsatzeinbußen. Das Restaurant erhebt daher seit Januar bei der Reservierung eine Gebühr. Sollte der angemeldete Gast dann eintreffen, wird diese mit dem späteren Essen verrechnet.

Diese Woche startete der Burger King-Prozess am Landgericht München. Mehrere Franchisenehmer wollen eine Entschädigung für den Skandal um die Yi-Ko-Holding. Die Beteiligten können sich auf einiges gefasst machen. Richter Martin Scholz warnte bereits vor den „Schmutzkübeln“, die während des Prozess geöffnet würden. Sollten sich die Beteiligten nicht doch noch außergerichtlich einigen, fängt die Schlammschlacht Mitte Juli an.

Schaltet man heutzutage den Fernseher ein, wird garantiert irgendwo irgendetwas gekocht oder gebraten. Dabei sind die Kochshows keine neue Erfindung. Schon 1953 startete der NDR die Serie „Clemens Wilmenrod bittet zu Tisch“. Die kulinarischen Highlights waren damals noch der Toast Hawaii und das Arabische Reiterfleisch. Die Rheinische Post hat sich mit der Geschichte der Fernsehköche genauer befasst.

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Essener Oktoberfest im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt hatte, sollte alles dafür getan werden, um die Veranstaltung in der Stadt zu halten. Doch das seien nur Lippenbekenntnisse gewesen, wie es Organisator Ted Terdisch nun formulierte. Der einzige Vorschlag der Stadt sei eine Senkung des Lärmpegels um zehn Dezibel gewesen. Das sei schlicht nicht machbar, so Terdisch. Nun wird ein neuer Standort gesucht.

Die maximale Arbeitszeit ist in Deutschland strikt geregelt. Doch gerade in der Gastronomie wird darüber gern hinweggesehen – 70-Stunden-Wochen seien dort eher die Regel als die Ausnahme, wie es der Spiegel schreibt. Auch der Vizepräsident des Verbands der Köche Deutschland (VKD) bestätigte, dass zehn bis zwölf Stunden die Norm seien. Besonders schwierig wird es bei geschlossenen Gesellschaften und Festen. Hier gebe es kaum legale Möglichkeiten, um dem Problem Herr zu werden, so Sandra Warden vom Dehoga Bundesverband.

Wie gestern bekannt wurde, ist der dänische Starkoch Martin Bentzen in der vergangenen Woche verstorben. Durch den Tod des 32-Jährigen, der 2009 als Koch im Kopenhagener „Noma“ anfing und nach weiteren Stationen im vergangenen Jahr nach Shanghai wechselte, bekommt die aktuelle Debatte um die Arbeitszeiten in der Gastronomie eine dramatische Brisanz. Ihr Bruder habe unter großem Druck gestanden, so seine Schwester Nina auf einer Facebook-Seite. Leider habe sein schönes Herz nicht mitgemacht. Er sei an Stress gestorben.

Der Wasen-Wirt Michael Wilhelmer expandiert nach München. Dort übernimmt der Schwabenwelt-Zelt-Betreiber das neue Armani-Restaurant in den Fünf Höfen. Bis zur Eröffnung im Juni investiert Armani etwa zwei Millionen Euro in die Gastro und den benachbarten Klamottenladen. Wilhelmer beteiligt sich mit 250 000 Euro.

Um das Rauchverbot zu umgehen, versuchte es der Essener Wirt Achim Kobsch mit sogenannten „Helmut-Partys“, die an den ketterauchenden Altkanzler Helmut Schmidt erinnern sollten. Das Essener Amtsgericht hielt davon jedoch wenig und lehnte am Freitag Kobschs Einspruch gegen zwei entsprechende Bußgeldbescheide ab. Der Wirt dürfe sich nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, so das Urteil. Das Recht auf Leben und Gesundheit der Nichtraucher gehe vor.