Alkohol-Ausschankverbot in München verhältnismäßig

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Gaststätten in München dürfen wegen Corona nach 22.00 Uhr zunächst weiter keinen Alkohol ausschenken. Das Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag die Eilanträge zweier Restaurants gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt zurück. Die vorerst bis 27. Oktober geltende Regelung sei angesichts weiter steigender Infektionszahlen verhältnismäßig, argumentierte die Kammer in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.

«Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Nach unserer Rechtsauffassung stellt diese Allgemeinverfügung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit unserer Mandanten dar», teilte die Kanzlei Noerr, die beide Restaurants vertritt, am Abend mit. «Das Verbot, Alkohol nach 22.00 Uhr an Gäste auszuschenken, die zumeist getrennt von anderen an Tischen sitzen und zum Essen Alkohol trinken, ist nach unserer Ansicht nicht geeignet, das Infektionsgeschehen in München zu reduzieren.»

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, sagte Anwalt Christian Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei steige das Infektionsrisiko um 22.00 Uhr nicht. «Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen», sagte Mayer.


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Die Richter sahen das anders. «Auch beim Genuss von Speisen unter Alkoholbegleitung sind die mit dem Alkoholkonsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren nicht ausgeschlossen. Denn der Konsum von Alkohol lässt die Lautstärke von Gesprächen und Gelächter ansteigen und auch die Verweildauer in einem Lokal verlängern», erläuterten sie. «Dies begünstigt gerade in der kalten Jahreszeit ohne ausreichende Belüftung typischerweise die Ansteckungsgefahr.»

Offen war, ob die Anwälte Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Nicht zuletzt könnte das Ausschankverbot nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss von Donnerstag ohnehin bald abgelöst werden. Demnach soll bei Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner ab 22.00 Uhr eine Sperrstunde gelten, bei einem Inzidenzwert von 35 sollen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen.

Der Wert von 50 war in München seit mehreren Tage überschritten und lag am Donnerstag nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebenmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 54,6.


 

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