Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die deutschen Markenrechte am Begriff „Ballermann“ bleiben bei André und Annette Engelhardt aus Niedersachsen. Eine Wirtin aus der Oberpfalz muss deshalb Schadensersatz zahlen, da sie ohne Genehmigung eine „Ballermann“-Party veranstaltet hatte.
Wie der NDR berichtet, war es nicht der erste Prozess für die Markeninhaber. Nach eigenen Angaben hätten sie demnach bereits 400 ähnliche Verfahren gewonnen. Der Anwalt der Gegenseite hatte im aktuellen Verfahren jedoch argumentiert, dass der Begriff mittlerweile geläufig sei und es sich dabei um eine Beschreibung handele. Das Gericht sah die Sache jedoch anders und gab den Niedersachsen Recht.













