Beratungsförderung im Gastgewerbe

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Selbständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen - vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe.

Um die aktuellen Herausforderungen im eigenen Unternehmen umzusetzen, kann ein Betriebsberater Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, einen Beratungskostenzuschuss erhalten.

Mit dem Förderprogramm werden folgende Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migranten/Migrantinnen oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden

Außerdem Beratungen

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung/-sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.

Die Interhoga informiert Unternehmen über die Voraussetzungen, Anforderungen und das Antragsverfahren. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.


 

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