Das Land Berlin hat eine neue Zielgruppe: Gastronomen. Seit Anfang des Jahres können Behörden eine Kassennachschau durchführen und in Berlin langen sie den Wirten jetzt richtig tief in die schwarzen Taschen. 5,1 Millionen Euro an Ertrags- und Umsatzsteuer mussten Gastgeber nachzahlen. In 15 Fällen wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet, wie die Finanzverwaltung mitteilte.
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: „Dass im Gastronomiebereich verstärkte Kontrollen notwendig sind, zeigt die Auswertung der diesjährigen Betriebsprüfungen. Ein außerordentlich hohes Mehrergebnis ist kein Ausdruck von Steuerehrlichkeit. Wie alle anderen Branchen muss auch der Gastronomiesektor den Steuerpflichten unverzüglich und vollständig nachkommen. Das werden wir auch künftig überprüfen.“
Nachdem die Berliner Finanzverwaltung 2017 einen Schwerpunkt auf die Prüfung des Taxigewerbes gelegt hatte, liegt der Fokus in diesem Jahr auf dem Gastronomiebereich. In Berlin gibt es rd. 15.000 Gastronomiebetriebe. Hierzu zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften.
Ziel ist es, die Prüfquote in diesem Jahr zu verdoppeln und mindestens 1.000 Gastronomiebetriebe zu überprüfen. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 3,5 Prozent der Gastronomiebetriebe von den Berliner Finanzämtern steuerlich überprüft.
Seit dem 1. Januar 2018 steht der Finanzverwaltung das rechtliche Instrument der Kassennachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz.