Bestechungsaffäre: Verfahren gegen Gastronom Roland Kuffler eingestellt

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Das Amtsgericht München hat gegen den früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme erlassen. Dabei ging es um Ermittlungen zu Einladungen durch den Münchener Gastronomen Roland Kuffler. Das Ermittlungsverfahren gegen den Münchner Gastronomen Roland Kuffler sei indes mit Verfügung vom 26. April dieses Jahres eingestellt worden, hieß es. Der 81-Jährige sei zu krank und zu alt.

Kuffler hatte Gerich und dessen Ehemann unter anderem kostenlos in seiner Ferienvilla in St. Tropez beherbergt und bewirtet sowie ihm kostenlose Übernachtungen in einem Münchner Fünf-Sterne-Hotel der Kuffler-Gruppe gewährt. Diese und andere Gefälligkeiten summierten sich laut Staatsanwaltschaft allein für den Zeitraum zwischen 2014 und 2017 auf einen Vorteil von mehr als 20 000 Euro. Gleichzeitig betrieb die Kuffler-Gruppe die Gastronomie in der Spielbank der Hessischen Landeshauptstadt und konnte 2018 auch das Catering für das neu eröffnete Rhein Main Congress Centrum übernehmen.

Das Amtsgericht München hat nun gegen den früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme erlassen. Die Geldstrafe belaufe sich insgesamt auf eine Summe in «deutlich fünfstelliger Höhe», teilte das Gericht am Montag auf Anfrage mit. Der Strafbefehl sei rechtskräftig, der frühere Oberbürgermeister gelte daher als vorbestraft. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Gerichs Anwältin teilte mit, ihr Mandant habe den Strafbefehl akzeptiert. «Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die Tatsache, dass er trotz seiner anderen Sicht der Dinge keinerlei Interesse an einem möglicherweise langwierigen und ihn zeitlich belastenden Verfahren hat, sondern die Geschehnisse hinter sich lassen und sich auf seine neue berufliche Herausforderung in Ingelheim konzentrieren will.»

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte im Oktober 2019 ein weiteres Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen Gerich wegen einer Spanienreise mit einem städtischen Manager im Jahr 2014 eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hatte. Der SPD-Politiker war wegen der Vorwürfe nicht mehr zur Wiesbadener Oberbürgermeisterwahl im Mai 2019 angetreten.

Die Kuffler GmbH betreibt in München zahlreiche Gaststätten, die bekanntesten. Hierzu gehören das Spatenhaus oder das Seehaus im Englischen Garten. Zudem betreibt die Kuffler Weinzelt GmbH das Weinzelt auf dem Oktoberfest. Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU) hatte wegen der Verwicklungen des Unternehmens im November vergangenen Jahres das zuständige Kreisverwaltungsreferat gebeten, "die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit" der Familie Kuffler zu überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete nun darauf, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Kuffler-Gruppe und die beiden Geschäftsführer Sebastian und Stephan Kuffler einzuleiten. Die Söhne des Seniorchefs und das gesamte Unternehmen hätten "freiwillig und überobligatorisch" mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, erklärte deren Sprecherin Anne Leiding am Montag. So seien "umfangreiche Beweismittel zur Verfügung gestellt" worden, "die auf andere Weise schwer oder unmöglich zu erlangen gewesen wären".

Gleichwohl wurde ein sogenannter Einziehungsbescheid in Höhe von 50 000 Euro gegen das Unternehmen erlassen. So viel hätte es etwa gekostet, ein wirksames Kontrollsystem im Unternehmen zu etablieren, das die Verstöße verhindert hätte. Die nächste Kuffler-Generation will es nun besser machen. (Mit Material der dpa)


 

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