Weil er sein Restaurant fast zwei Monate lang coronabedingt schließen musste, verklagt ein Gastronom aus Steinhude das Land Niedersachsen auf Entschädigung. Damit werde am Freitag erstmals eine Schadensersatz-Klage wegen der im Zuge der Pandemie landesweit angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen verhandelt, teilte das Landgericht Hannover mit. Der Kläger Gerrit Schweer betreibt das Restaurant «Schweers-Harms-Fischerhus» in dem Ausflugsort am Steinhuder Meer. Der steuerberaterlich attestierte Schaden belaufe sich auf rund 52 000 Euro, sagte Schweers Anwalt Matthias Wolf. Zunächst verlangt der 55-Jährige allerdings nur 10 000 Euro vom Land. (Az.: 8 O 2/20)
Infolge des erzwungenen Stillstandes habe er schon am 18. März für seine 17 Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden müssen, argumentiert der Kläger. Unverschuldet sei sein Betrieb daraufhin in eine existenzielle Notlage geraten. Das Land sei zur Entschädigung verpflichtet, weil von seinem Restaurant keine virusbedingte Gefahr ausgegangen sei und er somit ein Sonderopfer geleistet habe. Nach Angaben des Landgerichts haben deutsche Gerichte bisher erst vereinzelt über die in dieser Klage aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden. Obergerichtliche Rechtsprechung gebe es dazu noch nicht.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga blickt mit Spannung auf den Zivilprozess. «Wir haben unsere Mitglieder aufgefordert, Ansprüche auf Entschädigung beim Land und den Landkreisen geltend zu machen», sagte der Geschäftsführer des Dehoga Niedersachsen, Rainer Balke. Wie viele Gastronomen dies bisher getan hätten, könne er nicht sagen. (dpa)