Seit einigen Jahren streitet sich Christina Wagner mit dem Freistaat Thüringen, weil sie an der A9 ihre Bratwürste verkaufen will (Tageskarte berichtete). Nun musste die Gastwirtin erneut eine Niederlage einstecken: Das Verwaltungsgericht in Gera wies ihre Klage auf eine Sondererlaubnis zurück. Wie der Gerichtssprecher dem MDR erklärte, seien die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Zudem bestehe eine Gefahr für die Kunden durch schnellfahrende Autofahrer.













