EU-konform frittieren

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Ab Mittwoch gelten für Lebensmittelhersteller sowie für Restaurants und Imbisse neue EU-Regeln zur Vermeidung von Acrylamid. Demnach sollen zum Beispiel Pommes künftig nicht zu stark frittiert und Brot möglichst hell gebacken werden. Das als krebserregend geltende Acrylamid entsteht, wenn stärkehaltige Zutaten, wie zum Beispiel Kartoffeln, stark erhitzt werden. 

Beschlossen wurden die neuen Regeln bereits im vergangenen Jahr, nachdem freiwillige Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten. Doch nach der mehrmonatigen Übergangsfrist wird die Verordnung nun verbindlich. Überprüft werden die neuen Regeln hierzulande durch die deutschen Behörden, also durch die lokalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.

Darauf sollte künftig geachtet werden: 

  • Die Temperatur sollte beim Frittieren im Bereich von 160 bis 175 °C und bei Nutzung eines Ofens im Bereich von 180 bis 220 °C liegen. Bei eingeschaltetem Gebläse kann die Temperatur niedriger gewählt werden.
  • Die Back-, Brat- oder Frittiervorrichtung (z. B. Ofen oder die Heißluft-Fritteuse) sollte gemäß den Anweisungen auf der Verpackung und je nach den Produktspezifikationen und örtlichen Anforderungen auf die richtige Temperatur von 180 bis 220 °C vorgeheizt werden.
  • Kartoffeln sollten nur gebacken, gebraten oder frittiert werden, bis sie eine goldgelbe Farbe aufweisen.
  • Ein übermäßiges Backen, Braten oder Frittieren ist zu vermeiden.
  • Ofenerzeugnisse sollten nach zehn Minuten oder nach der Hälfte der gesamten Backzeit gewendet werden.
  • Bei Zubereitung kleinerer Kartoffelmengen als auf der Packung angegeben sollte die Zubereitungszeit verringert werden, um eine übermäßige Bräunung zu vermeiden.
  • Der Frittierkorb sollte nicht überfüllt werden, um eine übermäßige Ölaufnahme bei längeren Frittierzeiten zu vermeiden

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