Gäste-Registrierung: Berliner Beauftragte für Datenschutz konkretisiert Vorgaben

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Schon länger empfiehlt der Berliner Senat Restaurants dringend, Besucher zu registrieren und eine Kontaktverfolgung möglich zu machen - nun hat die Datenschutzbeauftragte der Hauptstadt die Vorschläge konkretisiert. Demnach gehören zu den erforderlichen Daten der Name, die Telefonnummer sowie der Zeitraum des Aufenthalts der Gäste. Es müsse sichergestellt sein, dass Kunden die Angaben anderer Gäste nicht zu Gesicht bekommen. «Die Daten sollten also beispielsweise für jede Person auf einem gesonderten Blatt erfasst werden», teilte die Behörde auf Anfrage mit.

«Die Bögen müssen sicher aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist taggenau sicher vernichtet werden.» Das müsse etwa mittels eines Aktenvernichters geschehen. «Das reine Zerreißen ist unzulässig.»

Die Angaben müssen vier Wochen lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Infektion sollen die Betreiber sie an die Behörden weitergeben, damit diese die Kontaktketten über die Listen nachverfolgen können. Trotz der dringenden Empfehlung besteht für die Restaurants aber keine Pflicht, die Daten zu erheben. Ihnen steht zudem frei, wie genau sie die Daten speichern wollen, etwa digital über ein Reservierungssystem oder über Listen, die am Eingang ausliegen. (dpa)

[Die Bundesländer sind inzwischen für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Regionen derzeit bekannt sind – mit allen bekannten Rechtsverordnungen. Weiterlesen]


 

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