Gastwirte als Polizisten? - Branchen-Echo zu Corona-Kontaktlisten

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Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges, sieht Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Corona-Kontaktlisten in Restaurants. «Es ist ein Streit unter Rechtsexperten, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Ich befürchte, dass sie keinen Anspruch darauf haben», sagte sie am Mittwoch in der Radiosendung SWR-«Aktuell».

Sie hoffe daher im Sinne einer effektiven Nachverfolgung der Corona-Infektionen auf die Einsicht aller Beteiligten. Die Landesregierungen müssten sich nun Gedanken über die Umsetzung der von Bund und Ländern vereinbarten Regelung machen, die eine Sanktionierung von Falschangaben vorsieht, erklärte Hartges. Die Kontrolle obliege den lokalen Behörden. Dabei machten unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern das Unterfangen nicht einfacher, sagte sie.

So habe Sachsen-Anhalt keine Registrierungspflicht, in anderen Bundesländern gelte sie wiederum nicht im Außenbereich. «Die Politik ist gefordert, die Gäste zu sensibilisieren», verlangte Hartges und wies darauf hin, dass der Gastwirt keine hoheitliche Aufgabe habe. Er sei allerdings wegen geltender Verordnung dazu angehalten, die Gäste zu registrieren.

Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Gastwirte werden bei der Kontrolle dieser Angaben ebenfalls in die Pflicht genommen. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren. Die Daten sind wichtig, denn sie werden zur Nachverfolgung möglicher Infizierten-Kontakte gesammelt.

Auf Facebook ist zu dem Thema eine emotionale Diskussion entbrannt.

Deutliche Dehoga-Kritik in Mecklenburg-Vorpommern

Die von der Bundes- und der Landesregierung geplanten Regelungen zur Führung von Gästelisten in Restaurants hat beim Dehoga-Verband in Mecklenburg-Vorpommern heftige Kritik hervorgerufen. «Die Kontrollen sind nicht umsetzbar», sagte der Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, am Mittwoch der dpa. Das Gastgewerbe werde gezwungen, für etwas zu haften, was es nicht zu verantworten hat.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, bei Falscheinträgen in Gästelisten die Betreiber von Restaurants stärker in die Pflicht zu nehmen. Gastronomen müssten darauf achten, dass die Angaben der Besucher auch stimmten. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass immer mehr Gäste falsche Namen oder Fantasienamen in die Listen eintragen. So werde im Falle einer Infektion die Nachverfolgbarkeit erschwert. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Verstöße mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

«Wir werden den Unmut der Gäste abbekommen», sagte Schwarz. Dabei könnten die Betreiber der Gaststätten beziehungsweise deren Angestellte die von den Gästen angegebenen Daten gar nicht kontrollieren. «Für die Servicekräfte gibt es keine Rechtsgrundlage, sich einen Personalausweis vorlegen zu lassen. Wir sind keine Behörde und wir sind keine Polizei.» Das Vorgehen der Regierungen trage abermals zur Frustration bei.

Berliner Dehoga: Gastwirte können falsche Namenseinträge kaum verhindern

Berlins Gastwirte sehen kaum Möglichkeiten zu verhindern, dass Gäste schummeln, wenn sie im Restaurant ihren Namen hinterlassen sollen. «Wenn jemand einfach einen anderen, falschen Namen schreibt, hat der Gastronom keine Chance», sagte der Hauptgeschäftsführer der Dehoga Berlin, Thomas Lengfelder, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Etwas anderes sei es bei offensichtlichen Fake-Namen wie Donald Duck. «Da muss der Gastronom kurz draufgucken und sagen "Trag mal bitte deinen richtigen Namen ein"», sagte Lengfelder. «Aber er ist nicht befugt, den Personalausweis zu verlangen. Gastronomen sind Unternehmer und keine Aufsichtsbehörde.»

Laut der geltenden Infektionsschutzverordnung müssen Gäste Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail-Adresse und Anwesenheitszeit angeben. Gastronomen sind verpflichtet, eine solche Anwesenheitsdokumentation zu führen, Gäste dazu, vollständige und zutreffende Angaben zu machen. «Wir appellieren seit vielen Wochen an Gastwirte und Gäste, dass sie sich an die Dokumentationspflicht halten sollen», sagte Lengfelder. «Das ist auch kein Kavaliersdelikt, wenn man das nicht macht. Es betrifft letztendlich uns alle, wenn die Verordnung wieder verschärft wird.»

Er gehe davon aus, dass die große Mehrzahl der Berliner Gastronomen sich daran halte. «Ich kann nur an den Gast appellieren: Wenn ich in einen Gastronomiebetrieb gehe, der kein Hygienekonzept hat, auf keine Abstandsregeln achtet, keine Gäste registriert, dann bin ich durchaus in der Lage zu sagen, dann gehe ich woanders hin», sagte Lengfelder. «Wenn ein Gastronom einem Gast das vorlegt und der sich weigert, das auszufüllen, auch wenn die Zeit noch so hart ist, dann muss ich sagen: "Tut mir leid, dann müssen Sie woanders hingehen".»

Gaststättenverband im Südwesten: Kontakterfassung ordentlich handhaben

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband hat an Wirte und Restaurantbesucher appelliert, die Corona-Besucherlisten korrekt zu erfassen. Die Gäste sollten ihren Namen und die Adresse wahrheitsgemäß angeben, mahnte ein Verbandssprecher am Mittwoch in Stuttgart an. Hintergrund ist der Plan, dass Gästen bei falschen persönlichen Angaben künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen soll.

Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig «auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit» überprüfen, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstagabend erklärt. Bei ihrer Schalte hatten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuvor unter anderem auf das Mindestbußgeld geeinigt. Wie das nun im Südwesten umgesetzt wird, ist völlig offen.

Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte, die Corona-Verordnung müsse entsprechend überarbeitet werden. Die juristischen Details würden nun auf Arbeitsebene ausgearbeitet und müssten dann zeitnah vom Kabinett beschlossen werden. Erst dann treten die Regelungen auch in Kraft. Der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes betonte: «Wirte dürfen und wollen auch nicht die Personalausweise kontrollieren.» Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.


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