Die Vergabe der beiden großen Oktoberfestzelte Paulaner und Schottenhamel für die Wiesn 2026 war rechtmäßig. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Gastronom Alexander Egger hatte eine gerichtliche Überprüfung beantragt, um eine europaweite Ausschreibung der Festzeltplätze zu erreichen. Der ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Streit um Vergabe der großen Oktoberfestzelte endet vor Gericht
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Stadt München die Standplätze für die großen Festzelte nach europäischem Vergaberecht ausschreiben muss. Egger hatte die Vergabe der beiden Zelte angefochten. Er war bei der Bewerbung um größere Festzeltplätze nicht zum Zuge gekommen und wollte eine Änderung des bisherigen Verfahrens erreichen (Tageskarte berichtete).
Betroffen waren das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle. In letzterer wird traditionell das erste Fass des Oktoberfestes angezapft. Der Rechtsstreit hatte die Vorbereitungen für die Wiesn 2026 zeitweise verzögert. Die beiden Zelte konnten schließlich wie geplant aufgebaut werden.
Bisheriges Vergabeverfahren der Stadt München im Fokus
Die Stadt München vergibt die Plätze für die großen Festzelte nach einem Kriterienkatalog. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem die Erfahrung auf Volksfesten, die Ausstattung und die Anziehungskraft des jeweiligen Betriebs. Sieben der 14 großen Festzelte sind traditionell den großen Münchner Brauereien zugeordnet, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die übrigen großen Zelte sowie die 21 kleinen Zelte bewerben sich Wirte direkt bei der Stadt.
Mit seiner Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Vergabe der beiden Großzelte für das Oktoberfest 2026 als rechtmäßig bestätigt. Welche konkreten Auswirkungen der Beschluss auf künftige Vergaben hat, ist bislang aber noch unklar.
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Was es mit dem Streit um die Wiesn-Zelte auf sich hat
Ein Wiesn-Wirt will erreichen, dass die Stadt München die begehrten Plätze der großen Bierzelte nach europäischem Vergaberecht ausschreibt. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht dazu eine Entscheidung gefällt, die über den Einzelfall hinaus reicht.
Worum wurde vor Gericht gestritten?
Auf dem Oktoberfest geht es nicht nur um Bier, Hendl und Trachten, sondern auch ums Geschäft. 7,4 Millionen Besucherinnen und Besucher kamen heuer und ließen erhebliche Summen vor allem auch in den Festzelten.
Wer sie betreiben darf, entscheidet sich nach einem historisch gewachsenen System, das dem Wirt Alexander Egger zu intransparent erscheint. Er hat sich deshalb zwei bekannte große Zelte herausgepickt und die diesjährige Vergabe gerichtlich überprüfen lassen. Sein Ziel: eine europaweite Ausschreibung der großen und besonders lukrativen Zelte.
Egger selbst hat bislang ein kleineres Festzelt betrieben, in diesem Jahr allerdings im Zuge des Streits auf seine Zulassung verzichtet. Nach eigenem Bekunden hatte er sich mehrfach erfolglos um ein großes Zelt beworben. Gegen diese Ablehnungen richtete sich sein Antrag allerdings nicht. Stattdessen ging es am Beispiel der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts ums große Ganze.
Wie werden die großen Festzelte bislang vergeben?
Von den 14 großen Festzelten gehören traditionell 7 den großen Münchner Brauereien, zwei weitere werden von Schützenvereinigungen betrieben. Die von ihnen vorgeschlagenen Wirtsleute gelten als gesetzt. Um die übrigen fünf großen Zelte können sich Interessierte direkt bei der Stadt München bewerben.
Die Stadt bewertet die umfangreichen Bewerbungsunterlagen anhand eines Kriterienkatalogs. Dazu zählen beispielsweise die Erfahrung auf Volksfesten, die Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition. Am Ende stimmt der Stadtrat der Auswahl zu. Die Wiesnwirte hatten dieses Verfahren vehement verteidigt: Die Kriterien seien klar festgelegt, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen. Aber sie hätten natürlich auch einiges zu verlieren gehabt.
Um wie viel Geld geht es denn für die Wirte?
Umsatz und Gewinn der Wiesnwirte dürften zu den am besten gehüteten Geheimnissen der Landeshauptstadt gehören. Doch die Dimension wird deutlich, wenn man sich den Streitwert des aktuellen Verfahrens von einer Million Euro anschaut. Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro zugrunde - pro Zelt.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Gericht hat Eggers Antrag zurückgewiesen. Es bleibt also alles wie gehabt. «Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition», freute sich nicht nur der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Wäre der Antrag vor Gericht erfolgreich gewesen, hätte der Senat rückwirkend festgestellt, dass die beiden betroffenen Zeltplätze europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. In der Folge hätte die Stadt das Verfahren sehr wahrscheinlich geändert, um künftig rechtskonform zu handeln. Damit hätten sich auch Betreiber aus anderen EU-Staaten um die Traditionszelte bewerben können.
Die Wiesnwirte befürchteten, dass dadurch internationale Großkonzerne stärker in das Geschäft einsteigen könnten. Sie warnten vor einer zunehmenden Kommerzialisierung und einem Verlust des traditionellen Charakters des Oktoberfests. Auch Auswirkungen auf das Bierangebot hielten sie für möglich, warnten vor Kölsch und Guinness statt Augustiner und Spaten. Ob das jemals erfolgt wäre, ist allerdings offen.
Warum ist eine europaweite Ausschreibung überhaupt so ein Thema?
Bei öffentlichen Aufträgen und bestimmten Konzessionen gelten in der Europäischen Union Regeln, die einen fairen Wettbewerb über Ländergrenzen hinweg sicherstellen sollen. Unternehmen aus anderen EU-Staaten sollen ebenfalls die Chance erhalten, sich um solche Aufträge zu bewerben. Ob diese Vorschriften auch für die Vergabe der großen Wiesn-Zelte gelten, hing im Kern von der Frage ab: Handelt es sich um eine sogenannte Dienstleistungskonzession?
Dafür ist wiederum relevant, ob es eine einklagbare Betriebspflicht für die Wirte gibt. Beides verneinte der Senat. «Dafür muss ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers bestehen», erläuterte der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier. Die Stadt München als Veranstalterin biete jedoch nur den Rahmen des Volksfestes, die Wirte beschickten ihre Zelte freiwillig und seien nicht zum Betrieb verpflichtet. Eggers Anwälte hielten es hingegen für lebensfremd, dass die Stadt nicht verlangen könne, dass ein zugelassenes Festzelt auch öffnet.
Ist das Thema mit dem Beschluss dauerhaft durch?
Nachdem sein Zelt am Ende auch bei der diesjährigen Wiesn dabei war, kann der direkt betroffene Wirt Michael Schottenhamel der Auseinandersetzung Gutes abgewinnen: Die Rechtslage sei jetzt klar, und das sei positiv. Deshalb werde er Egger auch in Zukunft die Hand geben. Wiesn-Chef Christian Scharpf (SPD) wurde sogar nahezu lyrisch: «Die dunklen Wolken am weiß-blauen Wiesn-Himmel sind verschwunden.»
Wenn er sich da mal nicht täuscht: Egger und seine Anwälte bereiten nach eigenen Angaben bereits eine Verfassungsbeschwerde vor und wollen den Europäischen Gerichtshof einschalten. «Uns geht es dabei um faire Chancen für alle leistungsfähigen Bewerber bei der Vergabe der Festzeltplätze und damit auch um faire Preise für die Besucher.» (Mit Material der dpa)