Gericht: Diskotheken bleiben geschlossen

| Gastronomie Gastronomie

Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr.

Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Wie das Gericht am Dienstag in Lüneburg mitteilte, lehnte der 13. Senat am Montag den Antrag einer Diskothek aus Schüttorf (Kreis Grafschaft Bentheim) ab, die wieder öffnen wollte. (Az.: 13 MN 244/20)

Die Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine notwendige Schutzmaßnahme, die das Land anordnen dürfe, befanden die Richter. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr. Ein überzeugendes alternatives Hygienekonzept habe die Diskothek nicht vorgelegt. «Insbesondere dürfte die Einhaltung eines Abstandsgebots praktisch kaum zu verwirklichen, jedenfalls aber nicht zu kontrollieren sein», hieß es in der Begründung.

Es sei keine sachwidrige Ungleichbehandlung, wenn inzwischen unter Beachtung von Abstandsregeln zum Beispiel wieder Vereinstreffen möglich seien oder das Versammeln unter freiem Himmel. Vereinstreffen beträfen einen überschaubaren Personenkreis und seien «nicht mit nennenswerter körperlicher Aktivität verbunden.» Das Versammlungsrecht sei vom Grundgesetz geschützt. Als Freiluftveranstaltungen seien Versammlungen von vorneherein mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein komplettes Mittagessen für nur einen Euro? Das lockt viele Studierende in Frankreich an - und sorgt für Überlastung bei den Mensen. Muss das Angebot bald eingeschränkt werden?

Auf dem Wasen herrscht in den kommenden 17 Tagen wieder so etwas wie Ausnahmezustand. Bis zum 11. Oktober wird nach dem traditionellen Auftakt um 16.00 Uhr auf dem zweitgrößten Volksfest der Welt in Stuttgart wieder getrunken, geschunkelt und gefeiert.

Der Tamworth Tap aus Staffordshire ist bei den Great British Pub Awards 2026 zum Pub des Jahres gekürt worden. Insgesamt wurden 17 Kategorien ausgezeichnet, darunter erstmals die Kategorie „Best Inn“.

Die sechs Finalisten des Wettbewerbs „Koch des Jahres 2026“ haben am Flughafen Frankfurt erstmals gemeinsam gekocht. In der FRALounge präsentierten sie ein Sechs-Gänge-Menü mit persönlichen Bezügen und unterschiedlichen kulinarischen Ansätzen.

Die Besucher am ersten Wiesn-Wochenende waren weniger aber internationaler als vor einem Jahr. Am Eröffnungssamstag machten ausländische Gäste rund 33 Prozent aus, am Sonntag gut 29 Prozent, wie eine Untersuchung von Handydaten ergab.

Von der Dorfwirtschaft bis zur Vorstadtkneipe: Lisa Lindhuber und Franzi Püschel erkunden für BR Puls die bayerische Wirtshauskultur. Im zweiten Instagram-Format „Die Foodlerin“ geht Marie Schwesinger kulinarischen Fragen aus Bayern nach.

Im Frankfurter Hochhauskomplex Four öffnet die neue Tagesbar The Graevenitz ihre Türen. Hinter dem Konzept stehen der Gastronom Maximilian Graf von Saurma und seine Geschäftspartnerin Sarah Korb.

Taco Bell hat die für den 24. September angekündigte Eröffnung seines Restaurants in Köln verschoben. Der Standort soll das erste öffentlich zugängliche Taco-Bell-Restaurant in Deutschland werden.

Die Mack-Gruppe plant mit Karls Erlebnis-Dorf in Elstal eine Fahrt durch fünf Erlebniswelten mit einem Drei-Gänge-Menü. Die Eröffnung ist für Sommer 2027 vorgesehen.

Anton Schmaus beendet den täglichen à-la-carte-Betrieb im Regensburger Restaurant Sticky Fingers. Künftig setzt das Konzept auf Events, geschlossene Feiern und Winzerabende. Zum Abschluss gibt es noch eine letzte große Party.