Gericht kippt Trinkgeld-Klausel von Lieferando

| Gastronomie Gastronomie

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Kammergericht Berlin eine Klausel von Lieferando zur Erstattung von vorab gezahltem Trinkgeld für unwirksam erklärt. Das Gericht habe damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die yd. yourdelivery GmbH, die die Vermittlungsplattform betreibt, stattgegeben.

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale bietet Lieferando auf seiner Webseite die Möglichkeit, bereits bei der Onlinebestellung ein Trinkgeld zu zahlen, das den Fahrern zugutekommen soll. In der beanstandeten Vertragsklausel hieß es: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden.“

Gericht sieht Rückzahlungsinteresse bei ausgebliebener Lieferung als berechtigt an

Nach Auffassung des Kammergerichts könne die Regelung nur so verstanden werden, dass das Trinkgeld in keinem Fall erstattet werde. Ein Anspruch auf Rückzahlung sei damit selbst dann ausgeschlossen gewesen, wenn das Restaurant die Bestellung storniert und das Essen nicht ausgeliefert habe.

Mindestens in diesem Fall hätten Kunden nach Auffassung des Gerichts ein berechtigtes Interesse, nicht nur den vereinbarten Kaufpreis, sondern auch das für den Lieferanten gedachte Trinkgeld zurückzuerhalten. Es sei klar, dass diese Zuwendung von der Erbringung der Lieferleistung abhängig sein solle. Bei der strittigen Klausel handele es sich daher um eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche.

Verbraucherzentrale kritisiert Einbehalt von Trinkgeld bei ausgebliebener Lieferung

Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärte: „Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartet freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren.“ Weiter sagte sie: „Wird die Lieferung durch den Lieferdienst storniert, wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.“

Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren nach Verbraucherbeschwerden eingeleitet.

Rechtskräftiges Urteil bindet Lieferando künftig an die Entscheidung

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands bindet das Urteil das Unternehmen für die Zukunft, sobald es rechtskräftig werde. Lieferando dürfe die unzulässige Klausel dann nicht mehr verwenden.

Das Urteil führe allerdings nicht automatisch dazu, dass der Anbieter das eingenommene Geld wieder herausgeben müsse.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kentucky Fried Chicken hat im texanischen McKinney ein neues Konzeptrestaurant eröffnet, das als Testlabor für erweiterte Menüs und modernisierte Serviceprozesse dient.

Starbucks schließt rund 250 Filialen in den USA und Kanada, um das nordamerikanische Netzwerk zu restrukturieren. Durch die Reduktion unrentabler Standorte soll die operative Effizienz gesteigert werden. Die Kosten belaufen sich auf 300 Millionen US-Dollar.

Seit Freitag wird auf dem Wasen wieder kräftig getrunken, geschunkelt und gefeiert. Bei vielen Gästen auch mit Zigarette - obwohl es ein strengeres Nichtrauchergesetz gibt. Wie kann das sein?

Ein komplettes Mittagessen für nur einen Euro? Das lockt viele Studierende in Frankreich an - und sorgt für Überlastung bei den Mensen. Muss das Angebot bald eingeschränkt werden?

Auf dem Wasen herrscht in den kommenden 17 Tagen wieder so etwas wie Ausnahmezustand. Bis zum 11. Oktober wird nach dem traditionellen Auftakt um 16.00 Uhr auf dem zweitgrößten Volksfest der Welt in Stuttgart wieder getrunken, geschunkelt und gefeiert.

Der Tamworth Tap aus Staffordshire ist bei den Great British Pub Awards 2026 zum Pub des Jahres gekürt worden. Insgesamt wurden 17 Kategorien ausgezeichnet, darunter erstmals die Kategorie „Best Inn“.

Die sechs Finalisten des Wettbewerbs „Koch des Jahres 2026“ haben am Flughafen Frankfurt erstmals gemeinsam gekocht. In der FRALounge präsentierten sie ein Sechs-Gänge-Menü mit persönlichen Bezügen und unterschiedlichen kulinarischen Ansätzen.

Die Besucher am ersten Wiesn-Wochenende waren weniger aber internationaler als vor einem Jahr. Am Eröffnungssamstag machten ausländische Gäste rund 33 Prozent aus, am Sonntag gut 29 Prozent, wie eine Untersuchung von Handydaten ergab.

Von der Dorfwirtschaft bis zur Vorstadtkneipe: Lisa Lindhuber und Franzi Püschel erkunden für BR Puls die bayerische Wirtshauskultur. Im zweiten Instagram-Format „Die Foodlerin“ geht Marie Schwesinger kulinarischen Fragen aus Bayern nach.

Im Frankfurter Hochhauskomplex Four öffnet die neue Tagesbar The Graevenitz ihre Türen. Hinter dem Konzept stehen der Gastronom Maximilian Graf von Saurma und seine Geschäftspartnerin Sarah Korb.