Jurastudent erstreitet 100.000 Euro Schadensersatz nach Kündigung in Gastronomie

| Gastronomie Gastronomie

Ein bemerkenswerter Fall im Arbeitsrecht hat kürzlich in München für Aufsehen gesorgt: Ein 24-jähriger Jurastudent hat vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber in der Gastronomie einen Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro sowie weitere Ansprüche erstritten. Hintergrund ist eine fristlose Kündigung, die nach der Initiative des Studenten zur Gründung eines Betriebsrats erfolgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuerst hatte die LTO berichtet.

Der Student, der als Kellner tätig war, hatte versucht, einen Betriebsrat zu gründen. Daraufhin wurde er laut Gericht monatelang nicht mehr eingeteilt. Als er wieder zur Arbeit erscheinen sollte, wurde er in die Küche versetzt. Nach seiner Weigerung erfolgte eine fristlose Kündigung wegen angeblicher Arbeitsverweigerung.

Das Landesarbeitsgericht München (Teilurt. v. 16.04.2025 u. Schlussurt. v. 04.06.2025, Az. 11 Sa 456/23) stellte einen direkten Zusammenhang zwischen der Betriebsratsinitiative und der Benachteiligung des Studenten fest. Das Gericht sah die angebliche Arbeitsverweigerung als vorgeschoben an und urteilte, dass die Einteilung in Küchendienste "letztlich nur de[m] Zweck [gedient], Druck auf den Kläger auszuüben bzw. eine Kündigung zu provozieren". Es vertrat die Überzeugung, dass der Student "letztlich seit Ende August 2021 bereits nicht mehr zum Dienst eingeteilt wurde infolge der Mitte des Jahres 2021 erfolgten Aktivitäten des Klägers zur Installation eines Betriebsrates".

Umfangreiche Klage und persönliche Haftung des Geschäftsführers

Der Jurastudent hatte insgesamt 36 unterschiedliche Klageanträge eingebracht. Zu den zugesprochenen Forderungen gehören der gesamte Verdienstausfall seit August 2021, entgangene Trinkgelder von 100 Euro pro Schicht sowie der Wert vergünstigter Speisen und Getränke, die der Student nach jeder Schicht hätte konsumieren können. Das Gericht entschied, dass entgangene Trinkgelder als entgangener Gewinn gemäß § 252 BGB zu ersetzen sind.

Nachdem der Gastronomiebetrieb Insolvenz angemeldet hatte, erweiterte der Student seine Klage auf den Geschäftsführer persönlich. Das LAG gab ihm recht und stellte fest, dass die Haftungsbeschränkung der GmbH durchbrochen wird, da ein Schutzgesetz verletzt wurde. Der Geschäftsführer muss demnach mit seinem Privatvermögen haften. Auch eine neue Gesellschaft, die den Betrieb nach der Insolvenz weiterführt, wurde in die Pflicht genommen, da sie nach § 613a Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse eintritt.

Weitere zugesprochene Ansprüche

Das Urteil umfasste zudem die Vergütung von Überstunden, obwohl der Student offiziell als Minijobber angestellt war. Das Gericht befand, dass die Bezugnahme auf Dienstpläne in diesem Fall ausreichend war und es die Pflicht des Arbeitgebers gewesen wäre, diesen substantiiert entgegenzutreten.

Des Weiteren wurden dem Studenten die Rückzahlung von unrechtmäßig einbehaltenem "Gläsergeld" (zwei Euro pro Schicht, pauschal für mögliche Glasbrüche) und die Waschkosten für Arbeitskleidung zugesprochen. Das Gericht stellte klar: "Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen auch vorgeschrieben ist, [hat] der Arbeitgeber zu tragen".

Der Student hat auch Anspruch auf Annahmeverzugslohn für Zeiten, in denen er nicht zur Arbeit eingeteilt wurde. Das LAG urteilte, dass ein Arbeitsangebot des Studenten nicht erforderlich war, da eine flexible Arbeitszeitgestaltung bestand und die Arbeitseinteilung "durch die Arbeitgeberseite durch Dienstplanerstellung einseitig und flexibel" erfolgte.

Entschuldigung für diskriminierende Äußerungen und Urlaubsanspruch

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt des Urteils ist die Verurteilung des Arbeitgebers zu einer schriftlichen Entschuldigung. Das LAG bewertete die im gerichtlichen Schriftsatz des Arbeitgebers enthaltenen Formulierungen, die auf das Alter, die Teilzeitbeschäftigung sowie das Fehlen von Kindern und Unterhaltspflichten des Studenten Bezug nahmen, als altersdiskriminierend. Das Gericht schloss sich der Argumentation des Studenten und der jüngsten EuGH-Rechtsprechung an, wonach eine Entschuldigung eine Form "immaterieller Naturalrestitution" sein kann.

Schließlich wurde dem Studenten ein Anspruch auf 29 zusammenhängende Wochen (72 Arbeitstage) bezahlten Urlaubs zugesprochen. Der ehemalige Arbeitgeber hatte es versäumt, den Studenten über sein Urlaubsrecht zu informieren, was nach europäischer Rechtsprechung dazu führt, dass die Urlaubsansprüche weder verfallen noch verjähren können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gourmetrestaurant Juwel in Kirschau präsentiert zum 1. April ein überarbeitetes kulinarisches Konzept. Unter der Leitung von Hotelchefin Petra Schumann und Küchenchef Robert Hauptvogel setzt der Betrieb künftig verstärkt auf Nachhaltigkeit, regionale Produkte und eine reduzierte Präsentation.

Alkoholfrei ist kein kurzfristiger Trend mehr, sondern ein stabiler Umsatzbringer für die Gastronomie. Eine neue Umfrage zeigt, warum Gäste auf Alkohol verzichten und weshalb Gastronomen bei der Preisgestaltung und Qualität ihrer alkoholfreien Cocktails umdenken müssen, um nicht als Anbieter überteuerter Limonaden wahrgenommen zu werden.

Beim Sommelier-Cup 2026 des Deutschen Weininstituts in Mainz sicherte sich Anna-Katharina Lemke den Sieg. 23 Fachkräfte stellten in anspruchsvollen Blindverkostungen und theoretischen Prüfungen ihr Fachwissen über deutsche Weine unter Beweis.

Eine neue Studie untersucht das Phänomen der Zechprellerei im Vereinigten Königreich. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die demografische Verteilung, die häufigsten Beweggründe der Gäste sowie die anhaltende Problematik von No-Shows.

Die bekannte Food-Creatorin Saliha „Sally“ Özcan eröffnet im März 2026 ihr erstes Café im Europa-Park. Im isländischen Themenbereich erwartet die Besucher ein Angebot aus süßen und herzhaften Spezialitäten sowie rund 90 Sitzplätze im Innen- und Außenbereich.

In der Küche muss es absolut hygienisch zugehen, sonst wird das Gesundheitsamt aufmerksam. Die Oberflächenreinigung der Küche und des Gastraums reicht aber nicht, um Ihren Gästen ein wirklich sympathisches Erlebnis zu bieten. Es gibt noch mehr Punkte und Ecken in jeder Gastronomie, die auf Ordnung und Hygiene angewiesen sind.

Das historische Traditionsgasthaus Schaumburger Hof in Bonn-Plittersdorf ist zahlungsunfähig. Nach über 270 Jahren Geschichte wurde der Betrieb im Januar 2026 eingestellt. Während die Löhne der Mitarbeiter vorerst gesichert sind, bleibt die Zukunft des geschichtsträchtigen Standortes am Rhein ungewiss.

Das Wiener Restaurant Spelunke sorgt mit dem 395 Euro teuren Schnitzel „Kaiser Franz“ für Gesprächsstoff. Die Kreation aus Wagyu-Filet, Blattgold und Kaviar richtet sich an ein internationales Luxuspublikum und lotet die Grenzen der traditionellen österreichischen Küche neu aus.

Mehr Freiheit für Berlins Gastronomen? Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey plant, die starre 22-Uhr-Regel für den Außenbereich zu kippen. Nach dem Vorbild Brandenburgs sollen Gäste künftig bis Mitternacht draußen bewirtet werden dürfen.

In der Hamburger Speicherstadt konkretisieren sich die Pläne für eine prominente Neueröffnung. Das aus Südafrika stammende Gastronomiekonzept Chefs Warehouse wird am 26. Februar 2026 seinen ersten Standort in Deutschland eröffnen. Hinter dem Hamburger-Projekt stehen bekannte Namen aus der Gastro-Szene der Hansestadt.