Kampf von Wirten und Politik um Berliner Sperrstunde

| Gastronomie Gastronomie

Eine Woche nach ihrer Einführung steht die Sperrstunde für Berliner Bars und Kneipen auf wackeligen Füßen. Sie halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, erklärte das Verwaltungsgericht am Freitag. Auf Antrag von elf Wirten kippte das Gericht die Sperrstunde. Erwartet wurde, dass zahlreiche weitere Betriebe sich nicht mehr an die Vorgabe gebunden fühlen, um 23.00 Uhr zu schließen. Unverändert gilt, dass danach kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden darf.

Das Verwaltungsgericht befand, die Sperrstunde sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich. Wegen des Ausschankverbots bestehe auch die Gefahr einer alkoholbedingten «Enthemmung» nach 23.00 Uhr nicht.

Der Senat scheiterte am Freitagabend zunächst mit dem Versuch, die Sperrstunde trotzdem weiter flächendeckend durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erteilte nicht die erhoffte Zwischenverfügung. Es nannte die Begründung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar. Die Entscheidung über die Beschwerde des Senats in der Hauptsache steht aber noch aus.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren
 


Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten. Bund und Länder hatten sich das erst in dieser Woche zum Vorbild genommen: Sie vereinbarten am Mittwoch, dass es in Corona-Hotspots künftig generell eine Sperrstunde um 23.00 Uhr in der Gastronomie geben solle. Dies soll ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelten.

Der Senat hob hervor, dass die Sperrstunde nun nur für die elf Gastronomen außer Kraft gesetzt ist, die erfolgreich vor Gericht gezogen sind. Ähnlich äußerte sich das Oberverwaltungsgericht. «Dies ist vollkommen inakzeptabel», hieß es dazu vom Hotel- und Gaststättenverband. Er ging am Freitag davon aus, dass nun alle Betriebe wieder wie üblich auch nach 23.00 Uhr geöffnet bleiben.

Das Verwaltungsgericht fand in seinem Beschluss zahlreiche Argumente gegen die Sperrstunde. Sie sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich, befanden die Richter. Sie bezogen sich auf das Robert Koch-Institut. Beobachtet worden seien demnach Fallhäufungen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis, in Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und in Verbindung mit religiösen Veranstaltungen sowie Reisen.

Gastwirte könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie die Vorgaben zum Alkoholverbot nicht einhielten. «Allein die bessere Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden.» Weil das Infektionsumfeld Gaststätte eine untergeordnete Bedeutung habe, sei die Sperrstunde zudem ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting hatten die Bar- und Clubbesitzer auch argumentiert, die Sperrstunde führe dazu, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten. Auch dagegen, dass die Wirte nach 23.00 Uhr keinen Alkohol ausschenken dürfen, sind nach Dehoga-Angaben inzwischen ebenfalls Eilanträge gestellt worden. Die Entscheidung darüber steht noch aus. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Vergabe der Festzelte Paulaner und Schottenhamel für das Oktoberfest 2026 bestätigt. Ein Wirt hatte eine europaweite Ausschreibung gefordert.

Vier Gastronomiebetriebe haben das Finale der Uber Eats Awards 2026 erreicht und treten am 26. Oktober 2026 in Berlin gegeneinander an. Eine Jury um Tim Raue entscheidet über die Vergabe von insgesamt 55.000 Euro Preisgeld.

Der Leaders Club Deutschland besteht seit 25 Jahren und zählt inzwischen mehr als 450 Mitglieder aus über 230 Unternehmen. Das Jubiläum wird am 13. November 2026 im Rahmen des Leaders Club Award in Hamburg gefeiert.

Die Althoff Hotels starten mit dem Althoff Eats Club ein kostenfreies Angebot rund um Kulinarik, Wein und Reisen. Grand Chef Joachim Wissler teilt Restaurantempfehlungen und stellt Produzenten sowie kulinarische Entdeckungen vor.

Pizza Pilgrims kündigt sein erstes deutsches Restaurant für den 2. November 2026 in München an. Ein zweiter Standort soll im Januar 2027 folgen; insgesamt strebt die Marke bis zu 50 Standorte in Deutschland an.

Bayerns Gastronomie verzeichnete im August 2026 einen realen Umsatzrückgang von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Beherbergung erzielte dagegen preisbereinigt ein Plus von 2,6 Prozent.

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat gemeinsam mit Sodexo den neuen Campus „Upbeat“ in der Berliner Europacity eröffnet. Sodexo übernimmt die gastronomische Versorgung sowie weitere Bewirtungsleistungen am Standort.

Das Bristol Berlin hat am Kurfürstendamm das Restaurant Flaneur eröffnet. Die Brasserie bietet französisch geprägte Küche und verfügt über 120 Plätze im Innenbereich sowie 86 Terrassenplätze.

Das Hotel der Stern in Bad Hersfeld kündigt die Schließung des L’étable zum 2. Januar 2027 an und nennt fehlende Gäste als Grund. Küchenchef, Restaurantleiter und Mitarbeiter würden im Haus bleiben und an einem neuen gastronomischen Konzept mitarbeiten.

An einer Tankstelle in München kann man sich von einem Kochroboter Käsespätzle, Kaiserschmarrn oder eine asiatische Tom-Kha-Gai-Suppe kochen lassen. In etwa fünf Minuten bereitet der autonome Koch eine warme Mahlzeit zu.