Nichtraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine rauchfreie Restaurantterrasse. „Draußen darf grundsätzlich geraucht werden“, erklärt der Rechtsanwalt und Vertreter des Deutschen Anwaltvereins Norbert Schönleber. Im Klartext bedeutet dies, dass Nichtraucher den Qualm am Nachbartisch im Freien im Zweifel hinnehmen müssen. Ausnahme: der Gastronom übt sein Hausrecht aus und untersagt das Rauchen.












