Kein Bier zum Essen: Streit um Gießener Vereinsgaststätte geht weiter

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Im Streit um Alkohol-Ausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte gibt es bisher noch keine Lösung. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf Anfrage. In dem Fall wollen die Pächter der Gaststätte keinen Alkohol ausschenken, da es nicht zu ihrem gastronomischen Konzept passe. Der Gießener Tennisclub Rot-Weiß hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Mitglieder seien es gewohnt, zum Essen Bier zu bestellen. 

Das Oberlandesgericht hatte den Fall zu einem Güterichter verwiesen. Dafür stehe nun am 8. September ein erster Termin fest, sagte Pächter Bayram Dalkilic auf Anfrage. Er hoffe, dass beide Seiten danach glücklich nach Hause gehen könnten. Seine Gaststätte heißt Gözleme-Haus, das sind gefüllte Teigfladen, ein traditionelles anatolisches Gericht. Es handele sich um ein Familienrestaurant, in das kein Alkohol passe.

Räumungsklage und einstweilige Verfügung

Der Club hatte Räumungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verfügung, um rasch einen Alkohol-Ausschank zu erreichen, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gießen. Gegen diese Entscheidung ging der Club vor, sodass sich ein Senat beim OLG damit beschäftigen musste. Dieses Verfahren ruht nun bis zu einer möglichen Einigung beim Güterichter.

Bei Güteterminen werden die Interessen der Parteien ausgelotet, beschreibt die Sprecherin des Oberlandesgerichts das Verfahren. Solche Verhandlungen liefen in einem vertrauensvollen Rahmen ab, man sitze gemeinsam an einem runden Tisch. Wie viele Termine es bis zu einer Lösung brauche, sei unterschiedlich.

Der Fall einer Vereinsgaststätte in Gießen, deren Pächter weder Bier noch Wein ausschenken wollen, ist bis vor das Oberlandesgericht in Frankfurt getragen worden. Der Tennisclub, in dessen Vereinsheim sich die Gaststätte befindet, verlangt den Ausschank alkoholischer Getränke. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol? Und wenn ja, wie passt das eigentlich mit Sport zusammen?

Ob Gaststätten Bier, Wein oder andere Alkoholika ausschenken oder nicht, ist nach Angaben des Deutschen Hotellerie - und Gastronomieverbands (Dehoga), erst einmal Sache des Gastronomen oder der Gastronomin. Ein Konzept ohne sei grundsätzlich legitim, sagt der Hauptgeschäftsführer von Dehoga Hessen, Gisbert Kern. Man könne schließlich auch einen Laden betreiben, in dem man nur Tee ausschenke.

Alkohol wichtiger wirtschaftlicher Faktor

Allerdings sei Alkohol ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Er persönlich würde sich die Einnahmen aus dem Ausschank in einer Vereinsgaststätte nicht entgehen lassen, sagt Kern. Denn die Gewinnspanne bei Alkohol sei im Vergleich zu Speisen, etwa einem Schnitzel, sehr viel höher. So finanzierten alkoholische Getränke häufig das übrige Angebot gegen.

Von einem Gewohnheitsrecht auf Alkohol habe er noch nie gehört, sagt Kern. Dennoch sei es wichtig, dass Pächter oder Pächterinnen gerade im Fall von Vereinsgaststätten klare Absprachen treffen. «Und das sollte man sich schriftlich geben lassen», rät Kern. 

Im aktuellen Fall gibt es eine solche schriftliche Vereinbarung nicht. Die Gaststätte heißt Gözleme-Haus, das sind gefüllte Teigfladen, ein traditionelles anatolisches Gericht. Zu dem Konzept eines Familienrestaurants passe kein Alkohol - und dies habe man auch dem Tennisclub gegenüber deutlich gemacht, sagt Pächter Bayram Dalkilic. Es sei gemeinsam darüber gesprochen worden, im Außenbereich als Ersatz entsprechende Getränkeautomaten aufzustellen.

Der Gießener Tennisclub Rot-Weiß erklärt dagegen, die Pächter hätten ohne Absprache das Gastrokonzept geändert, weshalb man ihnen fristlos gekündigt habe. «Spieler und Gäste unseres Vereins sollen die Wahlfreiheit zwischen alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken haben. Das wurde dem Pächterehepaar in Anwesenheit von Zeugen vor Vertragsunterzeichnung deutlich gemacht», teilt der Vorstand mit. 

«Bierausschank in Deutschland üblich»

Der Ausschank von Bier in einer Vereinsgaststätte sei in Deutschland üblich, ergänzte dessen Anwalt bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Vor allem die männlichen Mitglieder seien es gewohnt, ein Bier zum Essen zu bestellen, argumentierte der Vorstand.

Sport und Alkohol mögen auf den ersten Blick eine unpassende Kombination sein - doch im Vereinswesen sind Bier, Wein und Schnaps althergebrachte und für viele Menschen unverzichtbare Begleiter geselliger Runden. Auch im Sport-Sponsoring sind viele Brauereien und Spirituosenhersteller tätig - was umstritten und in anderen Ländern verboten ist.

«Der Konsum von Alkohol ist in westlichen Kulturen fest in die kulturellen Abläufe eingebunden. Wir sind es gewohnt und haben von Kindheit an gelernt, dass Alkohol zu bestimmten Anlässen - gemütliches Beisammensein, Einweihungen, Feste, Trauerfeiern - einfach dazugehört», sagt der Marburger Sozialpsychologe Ulrich Wagner. Fehle Alkohol, scheine das Ereignis misslungen.

«Beieinandersitzen wird mit Alkoholkonsum gleichgesetzt» 

«Psychologisch betrachtet ist das Bedürfnis nach Alkohol für viele von uns auf solche Ereignisse, wie gemütliches Beieinandersitzen, konditioniert. Anders ausgedrückt: Beieinandersitzen wird mit Alkoholkonsum gleichgesetzt», erläutert Wagner.

Dies sei nicht dasselbe wie Alkoholabhängigkeit. Auch bei Menschen, die ansonsten keinen Alkohol konsumierten, könne es vorkommen, dass in ihren Augen ein Treffen in der Tennisgaststätte nur gelungen sei, wenn auch Alkohol getrunken werden könne. 

Gruppen könnten solche Riten ändern, wenn sie gemeinsam Alternativgetränke wählten. Angesichts generell sinkenden Alkoholkonsums vor allem vieler jüngerer Menschen sei es denkbar, dass dies in Zukunft anders aussehe, sagt Wagner.

Für beide Seiten steht viel auf dem Spiel

Im Gießener Fall geht es um viel: Das Pächter-Paar hat eigenen Angaben nach alle Ersparnisse in die Renovierung der Gaststätte gesteckt und bewohnt mit seinen drei Kindern die Wohnung darüber. Auf der anderen Seite wollen sich die Mitglieder des Tennisclubs in ihrem Vereinsheim in entspannter Atmosphäre zusammensetzen - mit Option auf ein alkoholisches Getränk.

Der festgefahrene Streit wurde an einen Güterichter verwiesen. Bei einem solchen Verfahren würden die Interessen der Parteien ausgelotet, erläutert die Sprecherin des Oberlandesgerichts. Dies laufe in vertraulichem Rahmen ab, man sitze gemeinsam an einem runden Tisch. Ein erster Termin findet nach Angaben des Pächters der Gaststätte am 8. September statt.

Der Club hatte den Pächtern fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verfügung, um den Alkoholausschank rasch zu erreichen, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gießen. Gegen dessen Entscheidung ging er vor, sodass sich ein Senat beim OLG mit dem Fall beschäftigte. Dieses Verfahren ruht nun bis zu einer möglichen Einigung beim Güterichter. (dpa)


 

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