Knast statt Küche: Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis

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Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im «Orlando» und den «Südtiroler Stuben» hinterzogen haben soll.

«Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe», sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte. 

«Ich habe einiges falsch gemacht», hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. «Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.» Das sei ihm besonders klar geworden, als er «diesen Saal erstmals betrat».

Zum Prozessauftakt zwei Wochen vor seinem Geständnis hatten Schuhbecks Verteidiger noch gesagt, sie sähen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten «Zweifel und Ungereimtheiten». «Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.»

Ein paar Tage danach die Wende: In seinem Restaurant «Orlando» habe er «die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt» und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen, gab Schuhbeck zu. Die Angaben seines mitangeklagten ehemaligen IT-Fachmanns, der seinen Chef zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche schwer belastet hatte, seien «im Großen und Ganzen richtig». «Schnell, schnell, zack, zack und weg», beschrieb Schuhbeck das Löschen von Umsätzen am Computer.

«Schnell, schnell, zack, zack» - so lief sein Geständnis dann allerdings nicht ab. An vieles könne er sich nicht erinnern, sagte Schuhbeck. Wie genau die Manipulation in den «Südtiroler Stuben» ausgesehen habe, das wisse er nicht mehr. Erst nach zwei Tagen - und entsprechenden Hinweisen des Gerichts - räumte Schuhbeck auch für dieses Restaurant Computermanipulationen ein.

Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien «auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin», sagte der Gastronom, der inzwischen Insolvenz für seine Restaurants und Unternehmen hat anmelden müssen. «Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist.»

Er bat zu entschuldigen, dass er dies nicht sofort «in der gewünschten Deutlichkeit» gesagt habe. «Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet», sagte Schuhbeck.


 

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