Ein Arbeitnehmer wehrt sich gegen seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht – und es geht mal nicht um Burger King. Dem Leiter einer Vapiano-Filiale wird vorgeworfen, einen Bekannten mit zu hohem Gehalt eingestellt zu haben. Zudem habe er Dienstpläne nicht korrekt erstellt. Der Kläger weist die Vorwürfe jedoch zurück. Er genieße außerdem als Wahlbewerber zu den Betriebsratswahlen besonderen Kündigungsschutz.