Nach Kritik an der schwierigen Lage der Lastwagenfahrer an Niedersachsens Raststätten und Autohöfen, ist die Corona-Verordnung geändert worden. In den dortigen Gastronomiebetrieben dürfen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer demnach bewirtet werden. Es habe dringenden Handlungsbedarf gegeben und «wir sind sehr dankbar, dass sich Niedersachsen dem jetzt auch angeschlossen hat», sagte der Vorstandssprecher vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt. Andere Bundesländer hatten bereits Sonderregelungen eingeführt.
Der Bürgermeister der Gemeinde Lehre im Landkreis Helmstedt, Andreas Busch (parteilos), hatte sich mit Blick auf den Autohof in Wendhausen vor wenigen Wochen prominent «für eine menschenwürdige Behandlung von Truckerinnen und Truckern» eingesetzt: «In einigen Bundesländern ist es LKW-Fahrerinnen und –Fahrern auch während des Teil-Herunterfahrens möglich, nach vielen Stunden "auf dem Bock" und auf der Straße ein Essen in einem Autohof-Restaurant einzunehmen», schrieb er an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). «Man wird dort nicht an der Plexiglasscheibe abgefertigt und man muss das Essen dort auch nicht im Führerhaus aus der Plastikbox essen.»