Ältere Namensrechte und Trittbrettfahrer sind eine Gefahr für gastronomische Konzepte. Denn der Name verkörpert letztlich den guten Ruf des Unternehmens. Diesen gilt es rechtlich abzusichern. Der Fachanwalt Dirk Pauli gibt Tipps für den Markenschutz in der Gastronomie.










