MV: Fristverlängerung für Umstellung auf manipulationssichere Kassen

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Mecklenburg-Vorpommerns Händler und Gastwirte bekommen für die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung ihrer Kassensysteme auf höhere Sicherheitsstandards mehr Zeit. Die Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 traf sowohl beim Branchenverband Dehoga als auch beim Steuerzahlerbund des Landes auf Zustimmung.

«Die Unternehmen erfahren damit in einer schwierigen Zeit zumindest etwas Entlastung», betonte Landesgeschäftsführerin Diana Behr am Dienstag unter Hinweis auf die Corona-Folgen, unter denen vor allem auch das Gastgewerbe zu leiden habe.

Die Finanzminister aus mehreren Bundesländern geben Händlern und Gastwirten inzwischen mehr Zeit bei der technischen Umstellung der Kassensysteme. Eigentlich müssen Unternehmen bis Ende September manipulationssichere Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. (Tageskarte berichtete)

Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, bezeichnete den zeitlichen Aufschub als richtigen Schritt, der insbesondere kleinen Unternehmen helfe. «Allerdings dürfen sich die Unternehmen an dieser Stelle nicht zurücklehnen», mahnte er. Die Fristverlängerung gelte nur, wenn nachweislich bis spätestens 30. September 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag zur Umrüstung der Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgelöst sei.

Das Bundesfinanzministerium verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme in ihre Registrierkassen einbauen. Per Erlass hatte aber Landesfinanzminister Reinhard Meyer (SPD) die Frist für die technische Umstellung um ein halbes Jahr verlängert. Als Grund nannte er neben den Folgen der Corona-Krise auch die aufwendige Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersätze. Hinzu komme, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch immer nicht freigegeben sei. (dpa)


 

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