Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall

| Gastronomie Gastronomie

Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall - das entschied das Oberlandesgericht in Schleswig in einem ersten Urteil aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Virus. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Geklagt hatte ein Gaststättenbetreiber gegen eine Versicherung. Bei dieser hatte er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die ihm einen schließungsbedingten Ertragsausfallschaden bis zu einer Dauer von 30 Tagen ersetzen sollte. Aufgrund der zum 18. März 2020 erlassenen Landesverordnung musste der Kläger das Lokal schließen. Die Versicherung lehnte danach die angemeldeten Entschädigungsansprüche ab. Bereits das Landgericht Lübeck hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Jetzt wies das Oberlandesgericht die daraufhin eingelegte Berufung zurück.

Dass die Corona-Pandemie und daraus resultierende Verordnungen keinen Versicherungsfall darstellten, ergebe sich aus einer Auslegung der Versicherungsbedingungen, hieß es. Demnach seien nur solche Gefahren versichert, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme gegen eine Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Schließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation seien hingegen nicht versichert.

Unabhängig davon komme eine Entschädigung aus der Versicherung auch deshalb nicht in Betracht, weil in den Versicherungsbedingungen das Coronavirus bei den namentlich genannten versicherten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt sei. Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Yotam Ottolenghi ist einer der bekanntesten Köche der Welt. In Deutschland wächst die Fangemeinde stetig. Jetzt erschien sein neues Kochbuch - mit einer Grundidee, die nicht nur in der Küche hilft.

In wenigen Tagen stürmen die Massen wieder die Bierzelte auf der Wiesn. Sollen die künftig europaweit vergeben werden? Darum kämpft ein Wirt mit einer ganzen Garde von Anwälten.

Kommendes Wochenende bricht der Ausnahmezustand über München herein. Das 191. Oktoberfest beginnt. Was Besucher wissen sollten über die Zelte, das Bier und die No-Gos.

Vor mehr als 200 Jahren rief König Wilhelm I. von Württemberg nach Missernten und Hunger das Cannstatter Volksfest ins Leben. Schon damals strömten die Menschen zum Wasen - und das wird sich auch in diesem Jahr nicht ändern.

Sechs Münchner Brauereien bieten auf dem Oktoberfest ihr eigenes Festbier an – jedes nach geheimem Spezialrezept gebraut und mit individuellem Geschmack. Und: Das Wiesnbier hat es in sich.

Wolt startet in Berlin ein eigenes Catering-Angebot für Firmenkunden und geplante Veranstaltungen. Im Laufe des Jahres 2027 soll Wolt Catering schrittweise auf weitere deutsche Städte ausgeweitet werden.

Die US-amerikanische Bäckereimarke Cinnabon baut ein Franchisesystem in Deutschland auf. Der erste Standort der CB Germany GmbH soll im Oktober 2026 im Limbecker Platz in Essen eröffnen. Weitere Standorte sind bereits vorgesehen.

Die Wiesn naht - und auch die Rettungskräfte sind vorbereitet. Die Sanitätsstation auf dem Festgelände wappnet sich für den Rund-um-die-Uhr-Betrieb. Dabei gibt es in diesem Jahr einige Neuerungen.

Tim Striegel ist der "Aufsteiger des Jahres 2026" von Der Feinschmecker. Der 25-jährige Koch aus dem Restaurant "Das Philippin" in Rutesheim bei Stuttgart setzte sich bei der Leserwahl gegen sechs weitere junge Talente durch.

Deutschland belegt bei den Rahmenbedingungen für Restaurantgründungen im Vergleich von 20 EU-Märkten Rang sieben. Der Restaurant Launch Report des Metro Marktplatzes weist für Deutschland 99,9 Punkte bei Wettbewerb und Immobilien und 36,9 Punkte bei Gründung und Personal aus.