Oberlandesgericht: Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall

| Gastronomie Gastronomie

Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen sind kein Versicherungsfall - das entschied das Oberlandesgericht in Schleswig in einem ersten Urteil aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Virus. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Geklagt hatte ein Gaststättenbetreiber gegen eine Versicherung. Bei dieser hatte er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die ihm einen schließungsbedingten Ertragsausfallschaden bis zu einer Dauer von 30 Tagen ersetzen sollte. Aufgrund der zum 18. März 2020 erlassenen Landesverordnung musste der Kläger das Lokal schließen. Die Versicherung lehnte danach die angemeldeten Entschädigungsansprüche ab. Bereits das Landgericht Lübeck hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Jetzt wies das Oberlandesgericht die daraufhin eingelegte Berufung zurück.

Dass die Corona-Pandemie und daraus resultierende Verordnungen keinen Versicherungsfall darstellten, ergebe sich aus einer Auslegung der Versicherungsbedingungen, hieß es. Demnach seien nur solche Gefahren versichert, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme gegen eine Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Schließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation seien hingegen nicht versichert.

Unabhängig davon komme eine Entschädigung aus der Versicherung auch deshalb nicht in Betracht, weil in den Versicherungsbedingungen das Coronavirus bei den namentlich genannten versicherten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt sei. Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Taco Bell hat die für den 24. September angekündigte Eröffnung seines Restaurants in Köln verschoben. Der Standort soll das erste öffentlich zugängliche Taco-Bell-Restaurant in Deutschland werden.

Die Mack-Gruppe plant mit Karls Erlebnis-Dorf in Elstal eine Fahrt durch fünf Erlebniswelten mit einem Drei-Gänge-Menü. Die Eröffnung ist für Sommer 2027 vorgesehen.

Anton Schmaus beendet den täglichen à-la-carte-Betrieb im Regensburger Restaurant Sticky Fingers. Künftig setzt das Konzept auf Events, geschlossene Feiern und Winzerabende. Zum Abschluss gibt es noch eine letzte große Party.

Bars und Clubs für schwule Männer gibt es zuhauf - und mit dem «Gay Sunday» auch ein eigenes Wiesn-Event. Nun wollen sich auch lesbische Frauen ihren Platz auf dem Oktoberfest erobern.

Das Cannstatter Volksfest lockt mit Achterbahnen und Karussellen – doch wie viel müssen Besucher für den Bierkrug wirklich zahlen? Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Zelten.

Ausnahmezustand in München: Bei weiß-blauem Himmel hat das Oktoberfest begonnen. Der neue Oberbürgermeister wuppt seine Anzapfpremiere mit Bravour. Für einige Gäste gab es einen Schreckmoment.

Beim traditionellen Mittagsempfang des Bundesverbands der Systemgastronomie trafen sich in München rund zweihundert Gäste. Im Mittelpunkt standen die Verleihung des Branchenpreises sowie die Forderung nach politischen Reformen. Zusätzlich zeichnete der Verband Ingrid Hartges mit dem Ehrenpreis aus.

Das 191. Münchner Oktoberfest ist eröffnet. Neu-Oberbürgermeister Dominik Krause zapfte bei seiner Anstich-Premiere mit zwei Schlägen das erste Fass Bier an und startete mit dem «O'zapft is» das weltberühmte Volksfest.

Das deutsche Gastgewerbe setzte im Juli 2026 real 4,0 Prozent weniger um als im Vorjahresmonat. In der Gastronomie sank der reale Umsatz um 4,7 Prozent, bei den Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen um 2,0 Prozent.

Das Café an der Spanischen Treppe gehört zu den ältesten Kaffeehäusern in Italien. Schon Goethe war hier zu Gast. Jetzt steht es seit bald einem Jahr leer. Und kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus.