Sperrstunde für Café vorerst gekippt - Gericht stellt Kiez-Kultur über Sperrstunde

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Foto: IMAGO / Seeliger

Ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts stärkt die Rechte von Gastronomiebetrieben in Ausgehvierteln. Nach einer Klage des Café "Schwarz Sauer" in der Kastanienallee in Berlin-Prenzlauer Berg, kippte das Gericht vorerst die vom Bezirksamt Pankow verhängte Sperrstunde für den Außenbereich ab 22 Uhr. Das Gericht gab einem Eilantrag der Betreiber statt und stellte die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wieder her. Bis zu einem möglichen Hauptsacheverfahren darf das Café seine ursprünglichen Öffnungszeiten beibehalten.

Kiez als schützenswertes Kulturgut

Die Entscheidung ist besonders bemerkenswert aufgrund ihrer Begründung. Das Gericht stufte die Kastanienallee als historisch gewachsenes Ausgehviertel ein, in dem bereits ein hoher Geräuschpegel herrsche. In der Begründung heißt es, dass sich die verhängte Sperrzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen wird.

Tjade Elix, Anwalt des Cafés, hob die Bedeutung des Urteils hervor: „Das überraschendste und wichtigste in diesem Beschluss war, dass in der Diskussion, inwieweit Lärm sozial akzeptiert ist, das Nachtleben als Kultur anerkannt wurde.“ Er bezeichnete den Beschluss als eine mögliche „Blaupause“ für zukünftige Fälle in Deutschland.

Bezirksamt spricht von einem Novum

Das Bezirksamt Pankow zeigte sich von dem Urteil überrascht und bezeichnete es als „Novum“. Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) sagte, sie nehme interessiert zur Kenntnis, dass das Gericht auf die Besonderheit von historisch gewachsenen Ausgehvierteln und die damit einhergehende Akzeptanz von Lärm abstellt. Der Bezirk prüft nun das weitere Vorgehen. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist noch unklar.

Hintergrund des Rechtsstreits

Auslöser des Streits waren Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörung. Das Bezirksamt setzte daraufhin die Sperrzeiten für den Außenbereich auf 22 bis 6 Uhr fest. Dagegen klagte der Betreiber des Café "Schwarz Sauer". Das Gericht kritisierte in seiner Begründung auch die Lärmprognose des Bezirksamts als nicht haltbar und betonte, dass der Lärm einer einzelnen Gaststätte in einem touristischen Mischgebiet vernachlässigbar sei.


 

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