Stadt Mainz bleibt dabei: Ohne Bauantrag kein Oktoberfest

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Auch nach der Einreichung neuer Unterlagen bleibt die Stadt Mainz bei ihrem Verbot für das Oktoberfest. Es könne auf Grundlage der vorgelegten Papiere im dafür vorgesehenen Festzelt nicht stattfinden, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

Die erforderliche Beurteilung der Zelthalle könne und dürfe nur in einem formellen Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Das sei so vom Verwaltungsgericht Mainz eindeutig bestätigt worden. 

Die Stadt betrachtet das Zelt rechtlich als Versammlungsstätte, also als eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage und nicht als sogenannten «fliegenden Bau», für den die Anforderungen etwas geringer wären. Daran änderte auch die Vorlage neuer Unterlagen, die der Veranstalter gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch vorgelegt hatte, nichts. 

Ursprünglich sollte das Mainzer Oktoberfest an diesem Donnerstag (8. Oktober) losgehen. Dehoga-Präsident Gereon Haumann hatte zuletzt ins Spiel gebracht, das Fest später starten und enden zu lassen.

Dafür spricht aktuell aber nichts. Man bleibe nichtsdestotrotz prinzipiell mit dem Veranstalter im Austausch. «Es steht diesem weiterhin frei, ganz regulär einen Bauantrag zu stellen.» (dpa)


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