Tegernseer Bräustüberl verklagt Google

| Gastronomie Gastronomie

Wer via Google nach einem Restaurant, einem Supermarkt oder auch einem Bäcker sucht, dem liefert der Internetkonzern, neben Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten, auch weitere Informationen. Darunter sind Kundenbewertungen sowie Hinweise auf Stoß- und mögliche Wartezeiten. Doch was, wenn diese Angaben offensichtlich falsch und somit geschäftsschädigend sind, Google daran aber nichts ändern will? Das hat sich zumindest das Tegernseer Bräustüberl gefragt und will nun gegen den Konzern vor Gericht ziehen. 

Die Angaben, um die es aktuell geht, stammen allerdings nicht vom Bräustüberl, sondern von Google selbst. Kein Problem für Peter Hubert, „wenn die Informationen denn korrekt wären“. Einmal misstrauisch geworden, begann man im Bräustüberl, sich die Hinweise auf vermeintliche „Wartezeiten“ genauer anzuschauen. Sie werden dem Nutzer bei einer Google-Suche (etwa nach „Bräustüberl Tegernsee“ oder bei einer Eingabe von „Bräustüberl Tegernsee“ in Google Maps) automatisch und ungefragt angezeigt. 

Die Ergebnisse konnten Hubert und sein Team zunächst kaum glauben: Über Wochen hinweg vermeldete Google, das Bräustüberl sei fast ausgebucht. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in- oder außerhalb der Hochsaison, die Info lautete fast immer „Stark besucht“ mit „Wartezeiten“ von einer Stunde und mehr.

Was bedeutet Wartezeit?

Was folgte, war eine Ochsentour, in der das Bräustüberl telefonisch und schriftlich versuchte, die Angaben richtigzustellen oder auch nur Informationen darüber zu erhalten, wie die Hinweise zustande kommen oder was konkret mit „Wartezeit“ gemeint ist (auf Einlass, einen Tisch, das Essen, die Rechnung?). Man lieferte Material, das bewies, dass Gäste sogar in Spitzenzeiten ohne nennenswerte Verzögerung Plätze fanden, während online von stundenlangen Wartezeiten zu lesen war. Letztlich alles ohne Erfolg. Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. Auf welcher Grundlage der Algorithmus diese Angaben erstellt, konnte oder wollte man nicht sagen. Auf das Abmahnschreiben des Bräustüberl-Anwalts reagierte der Internetkonzern mit einer Standard E-Mail, die auf die Supportseiten der Homepage verwies.

Es sei die Ohnmacht gegenüber einem riesenhaften Konzern, der längst in das Leben jedes einzelnen Menschen eingreife, selbst aber kaum fassbar scheine, die Peter Hubert besonders aufbringt: „Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht.“

Allein, um die Klageschrift zustellen zu dürfen, muss Hubert jetzt ein Gericht bemühen. Die Zustellung an die Google-Zentrale in Hamburg ist dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort schlichtweg nicht einwirft oder abgibt. Nun muss das Landgericht München beurteilen, ob ein Gerichtsvollzieher die Klageschrift überbringen soll.

Der Bräustüberl-Wirt weiß längst, dass er einen langen Atem braucht. Dennoch: „Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen.“ Dass ein solch negativer Effekt eintritt, davon ist Dr. Thomas Glückstein überzeugt. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus der Kanzlei Lausen hat die Klageschrift verfasst. Darin heißt es: „Die Angaben der Beklagten als dem weltweit führenden Internetdienstanbieter haben erhebliche Relevanz für die geschäftlichen Interessen der Klägerin. Tagesgäste und Touristen informieren sich zunehmend über mobile Endgeräte, spontan und unterwegs. Wer im Tegernseer Tal als Tourist oder Tagesgast unterwegs ist und eine Einkehrmöglichkeit sucht, wird häufig – und in Zukunft zunehmend noch mehr – in seinem Handy prüfen, welche Gastronomie-Angebote es in der Gegend gibt. (…) Bei angegebenen Wartzeiten von einer Stunde und mehr liegt es auf der Hand, dass solche Nutzer andere gastronomische Betriebe vorziehen und nicht als Gast ins Bräustüberl kommen werden.“

Landgericht entschidet am 28. August

Für Thomas Glückstein steht der Rechtsstreit darüber hinaus exemplarisch für elementare Rechtsfragen im Zeitalter von Internetdiensten, die auf einem völlig intransparenten Algorithmus beruhen. Nun richten sich alle Augen darauf, wie das Landgericht in der Verhandlung am 28. August 2019 entscheiden wird. Sollte es der Zustellung der Klageschrift in Deutschlang zustimmen, wäre bereits das ein großer Erfolg für das Bräustüberl. Und: Es wäre ein Präzedenzfall, der anderen Mittelständlern - ob aus Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk – den Weg ebnen könnte, sich bei Falschangaben von Internetdiensten leichter zur Wehr zu setzen.

Lehnt das Gericht die Zustellung in Deutschland ab, wird Anwalt Glückstein die nächsthöhere Instanz anrufen. Kommt von dort ein weiteres Nein, droht eine monatelange Verzögerung. Und es wird noch unsicherer und teurer. Denn dann müssen die Fachübersetzer ran sowie weitere bürokratische und juristische Hürden genommen werden, bis die Klageschrift vom Bräustüberl Tegernsee schließlich ihren Weg zur Konzernzentrale in den USA antreten kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Subway führt ab 2027 ein neues Restaurant- und Markenkonzept in der EMEA-Region ein. „Blueprint“ umfasst neue Restaurantgestaltungen, Bestellwege sowie zusätzliche Angebote für Morgen, Tag und Abend.

Frédéric Prinz von Anhalt blieb mit einer Rechnung von 38.000 Euro allein am Tisch zurück. Was die Frage aufwirft: Muss man wirklich alles zahlen, wenn andere die Zeche prellen? Ein Anwalt klärt auf.

Die Nutzung des Festzeltes ist von der Stadt untersagt worden wegen fehlender Unterlagen. Nun präsentierten Veranstalter und Dehoga Papiere zu Standsicherheit und Brandschutz.

Das Landesumweltamt NRW hat Geruchsmessungen an Holzkohlegrillanlagen in der Gastronomie beauftragt. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Emissionen gewerblicher Grills und die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen.

 

Sechs Köche treten am 16. November in München im Finale von „Koch des Jahres“ an. In fünf Stunden müssen sie ein Drei-Gänge-Menü zubereiten, das anschließend von einer zwölfköpfigen Jury bewertet wird.

Das Posthotel Alexander Herrmann in Wirsberg verändert seine Gastronomie. Im Mittelpunkt stehen das auf 172 Abende begrenzte AURA unchained 172 und die Umwandlung des Bistros „oma & enkel“ in ein fränkisches Wirtshaus.

Laut YouGov ist der Anteil der Alkoholtrinker in Deutschland innerhalb von zehn Jahren von 78 auf 68 Prozent gesunken. Der Barmanager der Hamburger Skyline Bar 20up berichtet zugleich von steigender Nachfrage nach alkoholfreien Cocktails – ihr Anteil am Cocktailverkauf liege bei rund 30 Prozent.

Uber hat den Kauf der US-Cateringplattform ezCater für 2,3 Milliarden US-Dollar vereinbart. Mit der geplanten Übernahme soll Catering in das Angebot von Uber Eats eingebunden werden; der Abschluss steht noch unter Vorbehalt.

Die meisten Gourmetrestaurants seien weniger gefragt als noch vor einigen Jahren, erklärt Gusto-Gründer Markus Oberhäußer und verweist auf ein Überangebot an Fine-Dining-Konzepten. Zum Koch des Jahres kürt der Restaurantführer Sebastian Obendorfer vom Eisvogel in Neunburg vorm Wald.

True Food Kitchen hat ein Chapter 11-Verfahren beantragt und zwölf Restaurants geschlossen. Die US-Kette, an der Oprah Winfrey weiterhin beteiligt ist, betreibt noch 34 Standorte und plant einen gerichtlich beaufsichtigten Verkaufsprozess.