„Topf Secret“ gewinnt am Landgericht Köln gegen Restaurant

| Gastronomie Gastronomie

Mit Urteil vom 22.09.2021 (28 O 249/20) hat das Landgericht Köln die Klage eines Restaurants gegen den Betreiber der Plattform „Topf Secret“ abgewiesen. Das Restaurant hatte auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Hygienekontrollberichts auf der Plattform geklagt. Das Gericht führt im Urteil aus, dass die Veröffentlichung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen vom betroffenen Betrieb hinzunehmen sei. Laut Gericht sprächen für die Veröffentlichung das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Nutzer der Website. Demgegenüber drohe dem Betrieb nach Auffassung des Gerichts kein unzumutbarer Nachteil durch die Veröffentlichung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem konkreten Fall hatte ein Restaurantbetreiber aus Bonn gegen „Topf Secret“ geklagt. Der DEHOGA unterstützte nach eigenen Angaben diese „Musterklage“ gegen das Portal, das von foodwatch und der Transparenz-Initiative „FragDenStaat“ initiiert wurde. Das Landgericht wies die Klage jetzt jedoch vollumfänglich zurück. In einem ähnlichen Fall hatte kürzlich das Landgericht Schweinfurt einer Verbraucherin ebenfalls Recht gegeben, die über „Topf Secret“ Kontrollergebnisse veröffentlicht hatte.

Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen - zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.

Der DEHOGA Nordrhein lehnt jegliche Form von Internetprangern ab und kritisiert die Vorgehensweise von foodwatch und FragDenStaat. Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten können, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.

Den Ausgang des Verfahrens erwarteten die Gastronomen mit Spannung, schließlich gehe es um einen wettbewerbsrelevanten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit, so der Verband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

DoorDash hat mit Wonder die Übernahme von Grubhub Campus Dining für 300 Millionen US-Dollar vereinbart. Die Technologie soll künftig auch in Hotels eingesetzt werden.

Für die Tasty Planet GmbH, die Betreibergesellschaft des Hamburger Restaurants TamTam, ist keine Investorenlösung möglich. Kein Interessent wollte den Betrieb übernehmen, wie nun der Insolvenzverwalter mitteilte.

Ein überfülltes Festgelände, Panik - und ganz viel Glück. Die Wiesn ist im vergangenen Jahr womöglich knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt. Das soll nicht noch mal passieren.

Das „Weihenstephaner am Platzl“ in München ist eröffnet. Pächter und Betreiber des neuen Wirtshauses in den früher von Alfons Schuhbeck genutzten Räumen ist die Wirtsfamilie Zinner.

McDonald's Deutschland und MBRC the ocean haben eine strategische Kooperation gegen wilden Müll besiegelt, die durch datengestützte Sammelaktionen und mobile Einsatzfahrzeuge lokal für saubere Umfelder sorgen soll.

Burgermeister stellt die Geschäftsführung neu auf: Gründer Cebrail Karabelli übernimmt allein, CEO Robert Fügert scheidet aufgrund strategischer Änderungen der Expansionspläne aus. Noch im August hatte das Unternehmen konkrete Pläne für die internationale Expansion kommuniziert.

Ist das klassische Fine Dining am Ende – oder verändert es nur seine Form? Die Schließung von Bruno Verjus’ Pariser Zwei-Sterne-Restaurant hat eine Debatte über Preise, Zugänglichkeit und die Zukunft der Spitzenküche neu entfacht.

Yotam Ottolenghi ist einer der bekanntesten Köche der Welt. In Deutschland wächst die Fangemeinde stetig. Jetzt erschien sein neues Kochbuch - mit einer Grundidee, die nicht nur in der Küche hilft.

In wenigen Tagen stürmen die Massen wieder die Bierzelte auf der Wiesn. Sollen die künftig europaweit vergeben werden? Darum kämpft ein Wirt mit einer ganzen Garde von Anwälten.

Kommendes Wochenende bricht der Ausnahmezustand über München herein. Das 191. Oktoberfest beginnt. Was Besucher wissen sollten über die Zelte, das Bier und die No-Gos.