Ein Berliner Wirt, der wegen Corona seine Kneipe für Wochen schließen musste, hat laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich vom Land. Der Kläger habe unter keinem rechtlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch, entschied das Landgericht am Dienstag in erster Instanz. Damit scheiterte die Klage des Kneipenbetreibers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich.
Der Wirt wollte erreichen, dass das Land für entgangene Umsätze während der massiven Einschränkungen von Mitte März bis Mitte Mai zahlt. Nach Angaben seines Anwalts war es der erste Fall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona.
Die Gastronomie ist durch die Corona-Krise besonders betroffen. Restaurants und Kneipen mussten in Berlin Mitte März komplett schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze verzichten. Erst nach zwei Monaten durften Restaurants Mitte Mai wieder öffnen, Kneipen ab dem 2. Juni. (dpa)